Neue Vereinbarung regelt künftige Zusammenarbeit der Länder im Bildungsbereich
Die Landesregierung hat heute der „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen" zugestimmt. Die Kultusministerkonferenz hatte auf der Oktobersitzung Einigung über die Vereinbarung erzielt. Vorausgegangenen waren mehrjährige Verhandlungen in der KMK. „Nach mehr als 50 Jahren wird die Zusammenarbeit der Länder im Bildungsbereich damit auf eine neue Grundlage gestellt“, erklärt Bildungsminister Marco Tullner.
Die Ländervereinbarung beschreibt die Grundsätze und Ziele der Zusammenarbeit der Länder. In insgesamt 44 Artikeln werden zentrale Fragen der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den Ländern, die Aufgaben der an Schule Beteiligten, allgemeine Regelungen wie die Ferienregelung, die Gliederung und Organisation des Schulsystems und Fragen der Lehrerbildung dargestellt.
Mit der Vereinbarung richten die Länder auch eine „Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz" ein. Aufgabe der vorgesehenen Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK ist es, die Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen zu beraten. Zentrale Fragestellungen sind dabei die Sicherung und Entwicklung der Qualität sowie die Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens.
Die Ständige Wissenschaftliche Kommission soll eine interdisziplinäre, längerfristige, systemische Perspektive entlang der Bildungsbiografie einnehmen. Sie wird zunächst befristet eingerichtet.
In Verbindung mit der Ländervereinbarung haben sich die Länder in der Kultusministerkonferenz auf eine Reihe von „Politischen Vorhaben" verständigt, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen.
„Die Verhandlungen waren nicht einfach. Aber wir haben ein gutes Ergebnis erzielen können. Die Beschlüsse werden den Bildungsstandort Deutschland nachhaltig stärken. Das Bekenntnis der Länder zur Zusammenarbeit und zu mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit ist uneingeschränkt zu befürworten und zu unterstützen. Im Vordergrund stehen die Qualität und die inhaltliche Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesens, die gemeinsame Struktur des Bildungssystems in Deutschland und der Wille, über die gesamte Bildungskette hinweg noch stärker zusammenzuwachsen“, so Tullner.
Die Politischen Vorhaben umfassen:
- Im Bereich der Qualitätssicherung verpflichten sich die Länder, die in der Gesamtstrategie der KMK beschriebenen Instrumente (Bildungsstandards, nationale und internationale Vergleichsstudien, Abituraufgabenpool, Vergleichsarbeiten, Bildungsberichterstattung) zu nutzen und sie in landesspezifische, kohärente Systeme der Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden.
- Die Länder verfolgen die in der Strategie „Bildung in der digitalen Welt" und dem DigitalPakt Schule vereinbarten Ziele konsequent weiter: Curriculare Verankerung der fachdidaktischen Kompetenzen zur Nutzung digitaler Medien in der Lehramtsausbildung, Digitale Lehr- und Lernmittel für alle Fächer und Klassenstufen bis 2025, Verbindliche technische Schnittstellen zwischen den Medienportalen der Länder und Schulträger und den Plattformen von Anbietern von Bildungsmedien (Art. 14)
- Die KMK überarbeitet im Lichte der Ergebnisse der einschlägigen Schulleistungsvergleiche die „Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule" bis zum Jahr 2022. Dabei verständigt sie sich auch auf einen Gesamtstundenrahmen und einen Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie die Vermittlung einer verbundenen Handschrift, der ein normiertes, schreibmotorisches Konzept zugrunde liegt, und einen einheitlichen Rechtschreibrahmen.
- Die KMK überarbeitet die „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I" bis zum Jahr 2022 grundlegend und trifft dabei insbesondere verbindliche Festlegungen zur klaren Strukturierung bzw. Gliederung des Sekundarbereichs I nach Bildungsgängen: Verständigung auf Kategorien und einheitliche Benennung der Abschlüsse (Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss), Überprüfung der Möglichkeit einheitlicher Namensgebung für die Schularten (hinter derselben Bezeichnung soll auch die gleiche Schulart und der gleiche Schulabschluss stecken). (Art. 29)
- Die Länder gleichen ihre Rahmenvorgaben für die Gestaltung der Gymnasialen Oberstufe weiter an. Sie legen bis zum Jahr 2023 eine genaue Anzahl verpflichtend zu belegender und in die Gesamtqualifikation einzubringender Fächer einschließlich ihrer Gewichtung fest. Sie verständigen sich darüber hinaus auf eine einheitliche Anzahl zu wählender Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Des Weiteren verständigen sich die Länder auf einheitliche Regelungen zur Leistungsermittlung in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase. (Art. 30)
- Beim Abituraufgabenpool verständigen sich die Länder darauf, dass die Poolaufgaben und Entnahmemodalitäten so gestaltet werden, dass die Verwendbarkeit der Aufgaben für jedes Land sichergestellt wird und dass spätestens zur Abiturprüfung 2023 (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch) bzw. zur Abiturprüfung 2025 (Biologie, Chemie, Physik) jeweils fachspezifisch verbindliche Regeln zur quantitativen Entnahme aus dem gemeinsamen Aufgabenpool gelten. Dabei ist eine Entnahme von mindestens 50 Prozent zu erreichen. Darüber hinaus soll der Aufgabenpool so weiterentwickelt werden, dass auch eine Entnahme von 100 Prozent der Aufgaben möglich ist. (Art. 30)
- Zur Stärkung der beruflichen Schulen in einer sich rasant wandelnden Wirtschafts- und Arbeitswelt regen die Länder einen gemeinsamen „Pakt für berufliche Schulen" an, der die Arbeit der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" des Deutschen Bundestages aufgreift, um damit den notwendigen Modernisierungsrahmen für die berufliche Bildung zu schaffen. (Art. 31)
- Die Länder setzen ihre Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Lehrerbildung gemeinsam fort. Die Länder verständigen sich überdies darauf, bis zum Jahr 2022 ein Qualifikationsprofil für Schulleitungen als Grundlage für entsprechende Fortbildungsprogramme zu erarbeiten. Die Länder verpflichten sich, ihre Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften bei dem Zugang zum Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst konsequent umzusetzen. (Art. 34, 35, 36, 37 und 38)
- Zur verwaltungspraktischen Umsetzung der Mobilität stellen die Länder sicher, dass sich Personen, die in Bewerbungsverfahren aufgrund fehlender bzw. abweichender schulischer Qualifikation abgelehnt wurden oder für die sich Fragen des Schulwechsels von Schülerinnen und Schülern in ein anderes Land stellen, ab dem Jahr 2021 an eine zentrale Ansprechstelle im Sekretariat der KMK wenden können.
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