Pressemitteilung: 494/2020
Magdeburg, den 17.11.2020

Radon: Land weist Vorsorgegebiete zum Schutz der Gesundheit aus

15 Gemeinden in Sachsen-Anhalt im Vorsorgegebiet – Radon kann Lungenkrebs begünstigen

Sachsen-Anhalt weist zum 30. Dezember 15 Gemeinden im Ost- und im Südharz als sogenannte Radonvorsorgegebiete aus. Nach Paragraf 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) hat das Land bis Ende 2020 Regionen als Radonvorsorgegebiete festzulegen: Es geht um Gebiete, in denen zu erwarten ist, dass der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen über 300 Becquerel je Kubikmeter liegt. Radon gilt nach dem Rauchen und neben Feinstaub als häufigste Ursache für Lungenkrebs.

Die für Strahlenschutz zuständige Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erklärte: „Radon in hoher Konzentration kann die Lunge schädigen. Es kommt in einigen Gebieten des Landes natürlich vor und kann sich bei schlechter Lüftung in bodennahen Innenräumen ansammeln. Vor dieser Gesundheitsgefahr müssen wir uns schützen. Das geht zum Beispiel durch häufiges Lüften und gegebenenfalls auch über bauliche Maßnahmen. Zunächst sind Arbeitgeber verpflichtet, über 12 Monate Innenraummessungen vorzunehmen. Gehandelt werden muss dann, wenn der Radonreferenzwert überschritten ist. Neue Gebäude müssen von vornherein gegen Bodenfeuchte und damit auch gegen das Eindringen von Radon abgedichtet werden.“

Folgende Gemeinden werden mittels Allgemeinverfügungen ab 30.12.2020 als Radonvorsorgegebiete festgelegt. Für diese Gebiete liegen Werte vor, die den Schluss zulassen, dass dort der Referenzwert für Radon überschritten wird.

Landkreis Harz:
-           Einheitsgemeinde Stadt Falkenstein/Harz
-           Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode
-           Einheitsgemeinde Stadt Ilsenburg (Harz)
-           Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken
-           Einheitsgemeinde Stadt Thale
            Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode

Landkreis Mansfeld-Südharz:
-           Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
-           Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
-           Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt
-           Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben
-           Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld
-           Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen
-           Einheitsgemeinde Südharz
-           Verbandsgemeinde Goldene Aue
-           Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Gemäß Strahlenschutzverordnung darf von einer Überschreitung des Referenzwertes ausgegangen werden, wenn auf mindestens 75 Prozent des Gebiets der Referenzwert in mindestens zehn Prozent der Gebäude überschritten ist.

Das Umweltministerium führt mit Unterstützung des Landesamtes für Verbraucherschutz in dieser Woche mit allen betroffenen Gemeinden und den Landkreisen digitale Informationsveranstaltungen durch, um über das Verfahren zu informieren und Fragen zu klären.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat dazu eine Prognose der räumlichen Verteilung des Radonpotentials mittels geostatistischer Methoden an empirischen Messdaten durchgeführt und anhand dieser prognostizierten räumlichen Verteilung die Gebiete identifiziert, in denen ein erhöhter Anteil von Referenzwertüberschreitungen in Innenräumen entsprechend zu erwarten ist. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat sodann diese Prognosen mit vorhandenen Daten und den geologischen Verhältnissen der potenziell betroffenen Orte gegengeprüft. Im Ergebnis liegen die vorgenannten Orte über dem gesetzlichen Referenzwert für Radon, sodass sie als Radonvorsorgegebiete festzulegen sind.

Hintergrund:
Folgen der Festlegung von Radonvorsorgegebieten:

Die Strahlenschutzverordnung enthält Regeln zur Verringerung des Radongehalts bei Neubauten.

Wer für Arbeitsplätze in Innenräumen verantwortlich ist, hat innerhalb von 18 Monaten nach Festlegung des Radonvorsorgegebietes Messungen im Keller und Erdgeschoss über ein Jahr vorzunehmen, aufzuzeichnen und der zuständigen Behörde (das Landesamt für Verbraucherschutz) vorzulegen. Die betroffenen Arbeitskräfte sowie die Personal- oder Betriebsräte sind ebenfalls zu informieren. Bei Überschreiten des Referenzwertes sind unverzüglich geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um den Radonwert zu senken. Der Verstoß gegen diese Pflichten wird mit Bußgeld geahndet.

Mehr Informationen und eine Karte befinden sich auf den Seiten des Ministeriums: https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/strahlenschutz/radon-in-sachsen-anhalt/

Umfangreiche Informationen insbesondere auch zu Fragen des Gesundheitsschutzes sind auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz zusammengestellt:

https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/radon

Impressum:

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