Kunstfreiheit wird durch Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz gestärkt
Kultur- und Staatsminister Rainer Robra hat begrüßt, dass in dem gestrigen Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder der Stellenwert der Kultur ausdrücklich gestärkt wurde.
So wird bei der Behandlung möglicher Öffnungsstrategien in dem Beschluss ausgeführt:
„Beim weiteren Vorgehen ist zu beachten, dass das Infektionsschutzgesetz vorsieht, bei Beschränkungen des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen der Bedeutung der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Sobald dies angesichts der Infektionslage möglich ist, sollten daher die Kultureinrichtungen wieder öffnen können. Die Kulturminister werden beauftragt, hierfür eine Strategie zu erarbeiten, die den notwendigen Vorlauf und hinreichende Planungssicherheit gewährleistet.“
Robra: „Das Zustandekommen dieses Beschlusses ist ein ganz wesentlicher Erfolg, an dem Sachsen-Anhalt maßgeblich mitgewirkt hat. Damit wird anerkannt, dass die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit zur einer vorrangigen Berücksichtigung der Kultur bei der Erarbeitung von Öffnungsstrategien führen muss. Dies betrifft die künstlerische Betätigung selbst (‚Werkbereich‘) wie auch die Darbietung und Verbreitung eines Kunstwerkes (‚Wirkbereich‘).“
Theater, Museen, Konzerthäuser und Kinos stünden unter besonderem Schutz und seien mehr als reine Vergnügungsorte. Kultur dürfe nicht unter Freizeit subsumiert werden. Eine Trennung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen bei der Beurteilung der Pandemielage sei zwingend geboten und wurde auch von vielen Kulturschaffenden in der letzten Zeit angemahnt. Es gelte nunmehr, mit Augenmaß und in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen schrittweise die Beschränkungen beim Betrieb von Kultureinrichtungen oder bei Kulturveranstaltungen zu lockern, so der Minister.
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