Sachsen-Anhalt ermöglicht Sonderinvestitionsprogramm für mitteldeutsche Schlösser und Gärten
Der Ausschuss für Finanzen im Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Weg für die Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms zum Erhalt der mitteldeutschen Schlösser und Gärten freigemacht. In seiner heutigen Sitzung hat der Ausschuss die finanziellen Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für einen Zeitraum von acht Jahren freigegeben, die zur Komplementärfinanzierung des Bundesprogramms erforderlich sind.
Staats- und Kulturminister Rainer Robra begrüßte die Freigabe der Mittel und erklärte: „Ich freue mich, dass nun der Durchbruch gelungen ist und danke dem Landtag für seine Unterstützung. Das ist eine erfreuliche Nachricht für das Kulturland Sachsen-Anhalt. Erstmals werden wir unsere in der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt vereinten Kulturschätze umfassender sanieren und kulturtouristisch ansprechend präsentieren können.“
Nachdem die ursprünglich geplante gemeinsame Stiftung der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht zustande gekommen war, hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages erst am 26. November 2020 entschieden, die Investitionsmittel in Höhe von jeweils 100 Millionen Euro sowie zusätzliche Projektmittel in erheblichem Umfang an die beiden Länder bzw. ihre jeweiligen Stiftungen auszureichen. Die Gelder stehen für einen Zeitraum von acht Jahren (2020-2027) zur Verfügung.
In Sachsen-Anhalt wird das Sonderinvestitionsprogramm von der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt umgesetzt.
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