Angespannte Belegungssituation im Maßregelvollzug Sachsen-Anhalt verbessern
Das Land Sachsen-Anhalt möchte kurzfristig die Kapazitäten seiner Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Uchtspringe und Bernburg erhöhen. „Die aktuelle Belegungssituation an den Standorten ist äußerst angespannt, die Kapazitäten reichen nicht aus, um den Aufnahmedruck gerecht zu werden“, informierte Sozialministerin Petra Grimm-Benne in der heutigen Sitzung das Kabinett. Die noch 2016 prognostizierten Platzkapazitäten liegen inzwischen deutlich unter den aktuellen Entwicklungen. Aufgrund veränderter Krankheitsbilder sind die Therapiedauer und damit der Aufenthalt in Maßregelvollzugseinrichtungen angestiegen. Außerdem ist eine deutliche Erhöhung vorläufiger Aufnahmen gemäß § 126 a StPO festzustellen.
Am Standort Bernburg werden demnach vermehrt Personen eingewiesen, die aufgrund eines frühzeitig begonnenen Drogenkonsums einer lange andauernden Unterbringung und Behandlung bedürfen. So sind beispielsweise infolge des Konsums moderner Drogen wie Crystal Meth psychiatrische Begleiterkrankungen – insbesondere schwere Psychosen – festzustellen, die verbunden mit anderen psychischen Störungen auftreten.
Folgen einer dauerhaften Überlegung könnten sich unter anderem in einer Zunahme der Aggressivität bei den Untergebrachten, einer höheren Belastung des Personals und in negativen Auswirkungen bei der Therapie widerspiegeln. Wenn keine Aufnahme von verurteilten suchtkranken Straftätern in den Maßregelvollzug erfolgen kann, müssten diese möglicherweise untherapiert aus der Haft entlassen werden. „Das ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Hier müssen wir schnell handeln. Neubauten von Stationen, Schaffung neuer Therapie- und Personalräume sowie die Einstellung des notwendigen Personals sind unumgänglich“, sagt Grimm-Benne.
Erforderlich sei am Standort Bernburg ein neues Stationsgebäude für 30 Patienten, ein Neubau für den Offenen Maßregelvollzug mit 30 Plätzen sowie eine neue Werkhalle mit 60 Therapieplätzen. Am Standort Uchtspringe soll ein neues Stationsgebäude mit insgesamt 30 Plätzen, das hochgesichert ist und auch den steigenden Bedarf an Plätzen für immobile und pflegebedürftige Untergebrachte berücksichtigt, entstehen. „Da jedoch diese erst im Jahr 2024 bezugsfertig sein werden, müssen kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden. Daher soll der Landesbetrieb BLSA gebeten werden, Möglichkeiten einer übergangsweisen Nutzung von im Landeseigentum befindlichen Liegenschaften für den Maßregelvollzug zu prüfen“, kündigt Grimm-Benne an.
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