Liberalisierung Sonn- und Feiertagsgesetz und Novellierung Ladenöffnungszeitengesetz
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat in der heutigen Kabinettssitzung dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage und des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Befassung zugeleitet. Mit der Novellierung wird das Sonn- und Feiertagsgesetz in Sachsen-Anhalt liberalisiert, zudem das Ladenöffnungszeitengesetz des Landes im Hinblick auf die rechtssichere Beurteilung der Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen durch die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden als Erlaubnisbehörden angepasst.
Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter: „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur zeitgemäßen Fortentwicklung des Sonn- und Feiertagsrechts und des Ladenöffnungszeitenrechts. Der Schutz stiller Feiertage bleibt weiterhin gewährleistet, die Einschränkungen werden jedoch zeitlich deutlich und auf das notwendige Maß zum Schutz stiller Tage reduziert. Der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe sowie die gesetzlichen Feiertage bleiben geschützt. Die Zahl der Feiertage in Sachsen-Anhalt bleibt unverändert“.
Das Änderungsgesetz umfasst insbesondere folgende Neuerungen:
- Streichung des Buß- und Bettages hinsichtlich des erhöhten Schutzes an stillen Tagen,
- Öffnung der beiden „stillen“ Tage Volkstrauertag und Totensonntag für Veranstaltungen nicht gewerblicher Art in geschlossenen Räumen ab 17 Uhr,
- Vorverlegung des erhöhten Schutzes am Heiligabend auf 14:00 Uhr,
- Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs „besonderer Anlass“ zur Verkaufsstellenöffnung an Sonn- und Feiertagen,
- Sicherung der Ladenöffnungsmöglichkeiten in Notlagen (z. B. Pandemie).
Hintergrund:
Da der Schutz von Sonn- und Feiertagen in einem engen Zusammenhang mit dem Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt steht, wurde der Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt erarbeitet.
Im Rahmen der Vorbereitung der Gesetzesnovellierung hatte das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Ende 2019 zwei öffentlichen Diskussions-Veranstaltungen in Lutherstadt Wittenberg und in Magdeburg durchgeführt. Bei diesen gesellschaftspolitischen Dialogen wurde öffentlich unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und von Sportverbänden diskutiert. Schwerpunkt war die Frage „Wie begehen wir unsere Feiertage?“ im Spannungsfeld von Tradition, christlichen Werten und Arbeitnehmerschutz auf der einen und Säkularisierung sowie Freizeitgestaltung auf der anderen Seite. Die Ergebnisse der beiden Diskurs-Veranstaltungen haben Einfluss auf die Vorbereitung der Gesetzesnovellierung genommen.
Die Gesetzesnovellierung war durch die regierungstragenden Landtagsfraktionen im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart worden.
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