Pressemitteilung: 086/2021
Magdeburg, den 23.03.2021

Sachsen-Anhalt stärkt den Opferschutz

Justizministerin Anne-Marie Keding hat dem Kabinett am Dienstag den Zweiten interministeriellen Opferschutzbericht der Landesregierung vorgestellt. Der Bericht bildet die von der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren umgesetzten Maßnahmen im Bereich des Opferschutzes ab. Keding sagte: „Dem Opferschutz kommt im Rechtsstaat große Bedeutung zu. Opfer von Straftaten oder Unglücken brauchen Hilfe und bekommen Hilfe. Die Landesregierung und die beteiligten gesellschaftlichen Akteure haben viel dafür getan, um den Opferschutz in Sachsen-Anhalt weiter zu stärken.“

Dazu gehören etwa Maßnahmen des Opferschutzes bei der Polizei, wie zum Beispiel die Bekämpfung von Straftaten von Mehrfach- und Intensivtätern, der politisch motivierten Kriminalität und das kooperative Modellprojekt EXTRA (Extremismus-Ausstieg).

Der Bericht stellt die umfangreiche Arbeit des Sozialen Dienstes der Justiz in den verschiedenen Bereichen dar, etwa in der Opferberatung, der Zeugenbetreuung, dem nachsorgenden Opferschutz und der psychosozialen Prozessbegleitung.

Mit der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für die Opfer und deren Angehörige in Fällen von Terrorismus und sonstigen auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen im Januar 2020 sowie die Bestellung der Landesopferbeauftragten am 28. Juli 2020 wurde ein weiterer Meilenstein bei der Verbesserung des Opferschutzes in Sachsen-Anhalt gesetzt. Zur Stärkung jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt und des Kampfes gegen Antisemitismus erfolgte die Berufung des Antisemitismusbeauftragten im November 2018 durch Ministerpräsident Dr. Reiner Haselhoff.

Weitere wichtige Maßnahmen im Bereich des Opferschutzes  sind das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt  mit den Themenfeldern Schutz vor geschlechterspezifischer, sexueller und homophober Gewalt, Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Familie, die gesundheitsorientierte Familienbegleitung, das Sicherheitstraining in Kindertagesstätten und Schulen zur Prävention von Gewalt und Missbrauch, das Bundesprogramm „Demokratie Leben“, das „Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit“ sowie die „Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz“, „Schule gegen sexuelle Gewalt“, „Mobbingfreie Schule - Gemeinsam Klasse sein!“.

Keding weiter: „Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen wird deutlich, dass die engagierte und enge Zusammenarbeit im Bereich des Opferschutzes zwischen den Opferschutzverbänden, den Opferberatungsstellen, den Ehrenamtlichen und der Landesregierung erst die Stärkung des Opferschutzes in diesem Umfang möglich gemacht haben.“

Eine wichtige Handreiche für Opfer und ihre Angehörigen ist die Broschüre „Opferhilfe -Wegweiser von A wie Anzeige bis Z wie Zeugenbetreuung- Informations- und Beratungsangebote für Betroffene von Straftaten“. Sie wurde im Rahmen der Kampagne Opferschutz durch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung   erarbeitet. Der Wegweiser beinhaltet umfassende Informationen zu Beratungsangeboten sowie hilfreiche Tipps für Betroffene, um die Betroffenen bei Bedarf schnell und direkt zu den Beratungsangeboten zu führen. Die Broschüre kann kostenfrei unter opferhilfe@sachsen-anhalt.de abgefordert werden. Die Broschüre und weitere Informationen zur Opferhilfe erhalten Sie unter www.opferhilfe.sachsen-anhalt.de.

 

 

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