Bundesmittel: Unterstützung für neun Denkmalprojekte in Sachsen-Anhalt
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung eine Förderliste zum Denkmalschutzsonderprogramm X beschlossen. Von dieser Unterstützung profitieren auch neun Denkmalprojekte in Sachsen-Anhalt (siehe Tabelle). Die bereitgestellten Bundesmittel werden in gleicher Höhe durch die Länder, Kommunen, Eigentümer und durch bürgerschaftliches Engagement ergänzt. Vor allem kleine und mittelständische Bau- und Handwerksbetriebe in der Denkmalpflege sind die Adressaten der Fördermaßnahme.
Staats- und Kulturminister Robra zeigt sich erfreut über die Entscheidung des Haushaltsausschusses und dankte der Bundesregierung und den örtlich zuständigen Bundestagsabgeordneten für ihren Einsatz. Er erklärte weiter: „Die Denkmalschutz-Sonderprogramme des Bundes leisten bereits seit Jahren einen wertvollen Beitrag bei der Erhaltung von Kulturdenkmalen. Mit den Fördermitteln können wir in unserem Land wichtige Sanierungsvorhaben für Denkmale auf den Weg bringen, die national bedeutsam oder für das nationale Erbe prägend sind.“
Hintergrund:
Der Bund legt in unregelmäßigen Abständen sogenannte Denkmalschutz-Sonderprogramme auf. Damit wurde ein dringend benötigtes Förderinstrument für jene Baudenkmale geschaffen, die die Kriterien für das seit Jahrzehnten laufende Denkmalpflegeprogramm „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmalen von nationaler Bedeutung“ nicht erfüllen.
Für folgende Denkmale in Sachsen-Anhalt stehen Bundesmittel zur Verfügung:
Wittenberg |
Kelleranlagen Wittenberg |
230.000 Euro |
Falkenstein |
Sixtuskirche Ermsleben |
102.600 Euro |
Osterwieck, Berßel |
Ev. Kirche St Peter und Paul |
150.000 Euro |
Wernigerode |
Schloss |
230.000 Euro |
Arnstein, Sylda |
Ev. St. Marienkirche |
120.000 Euro |
Mücheln |
Orgel Kirche St. Kilian |
125.000 Euro |
Haldensleben |
Orgel in St. Marienkirche |
250.000 Euro |
Harbke |
Schloss |
66.600 Euro |
Diesdorf |
Orgel Klosterkirche |
67.000 Euro |