Verkehrsminister Webel: Konzept für durchgängige Fahrradverbindungen in Sachsen-Anhalt beschlossen
Die Weiterentwicklung des Radverkehrs in Sachsen-Anhalt wird künftig stärker an den Erfordernissen des Alltags ausgerichtet sein. „Mit dem Konzept für ein neues Landesradverkehrsnetz haben wir heute die Grundlage für den Ausbau einer flächendeckenden alltagstauglichen Radverkehrsinfrastruktur auf den Weg gebracht“, erklärte Verkehrsminister Thomas Webel nach der Kabinettssitzung. „Ein gut funktionierender Radverkehr sichert die Mobilität vieler Menschen und verbessert die Lebensverhältnisse in Stadt und Land“, sagte Webel. „Gemeinsam mit den Kommunen haben wir erstmals eine baulastträgerübergreifende Konzeption entwickelt, die im Sinne der Radfahrerinnen und Radfahrer optimal vernetzte, durchgängige Wegeverbindungen mitsamt der entsprechenden Infrastruktur entlang der Strecken im Blick hat. Und zwar unabhängig davon, wer dafür im Einzelfall zuständig ist“, erläuterte der Minister den Grundgedanken, der hinter dem neuen Landesradverkehrsnetz steckt.
Webel zufolge ist das Landesradverkehrsnetz – kurz LRVN 2020 – das übergeordnete Netzkonzept des Landes, das durch die Radver-kehrskonzepte der Landkreise und Gemeinden verdichtet und damit vervollständigt wird. Der Fokus liegt nicht mehr ausschließlich auf der Umsetzung straßenbegleitender Radwege. In die Konzeption wurden soweit wie möglich auch bereits vorhandene Wege einbezogen. Hierzu wurden im Rahmen des Projektes auch verbindliche Qualitätsstandards entwickelt, die künftig bei Neubau und Ertüchtigung von Radverkehrsanlagen zur Anwendung kommen sollen. Die Ertüchtigung maroder Infrastruktur könne dazu beitragen, Lücken schneller zu schließen, sagte Webel. „Für die Umsetzung eines flächendeckenden Radverkehrssystems ist jedoch eine noch engere Verzahnung der verschiedenen Zuständigkeiten und Baulastträger erforderlich“, betonte er. Deshalb wird das Land auf der Grundlage der Netzkonzeption auch gemeinsam mit den Kommunen eine Strategie zur Umsetzung des LRVN 2020 und der kommunalen Radverkehrsnetze entwickeln.
Zu Ihrer Information:
In einem umfangreichen Beteiligungsprozess haben seit November 2019 mehrere Ministerien, nachgeordnete Bereiche, die Kommunen und Planungsverbände, die benachbarten Bundesländer und Inte-ressenverbände an der Netzkonzeption mitgewirkt. Insgesamt sind mehr als 1.500 Hinweise und Anregungen eingegangen.
Im Ergebnis liegt nun erstmals eine übergeordnete Planungsgrundlage für die Umsetzung eines landesweiten alltagstauglichen Radverkehrsnetzes vor. Das Netzkonzept kann digital unter www.LSAURL.de/LRVN2020 eingesehen werden. Ergänzt und verdichtet wird das Landesradverkehrsnetz durch kommunale Netzkonzepte. Das LRVN 2020 hat im derzeitigen Planungsstand eine Gesamtnetzlänge von rund 4.720 Kilometern, die sich entsprechend der Netzkonzeption auf alle Baulastträger verteilen. Mit der Netzkonzeption werden die drei Oberzentren, 23 Mittelzentren und 91 Grundzentren angebunden. Neben den zentralen Orten werden 472 weitere Quellen und Ziele angebunden, die für den Alltagsradverkehr relevant sind. Dies sind 254 Gemeinden und Ortsteile mit Verwaltungssitz und/oder Standorten weiterführender Schulen und/oder Schnittstellen im Bahn-Bus-Landesnetz und 218 Gemeinden und Ortsteile mit mehr als 800 Einwohnenden. Zudem wurden Verbindungen zu 22 Mittel- und Oberzentren in den benachbarten Bundesländern berücksichtigt.
Der vorliegende Planungsstand des LRVN 2020 ist kein starres Netz-konzept. Im weiteren Verlauf der Bearbeitung werden neue Erkenntnisse und Informationen dazu beitragen, dass sich das Netzkonzept in Zusammenarbeit mit den Kommunen in den nächsten Jahren wei-terentwickeln wird.
Im Rahmen des Projektes wurden darüber hinaus erstmals Qualitäts-standards für die Planung und Umsetzung von Radverkehrsanlagen in Sachsen-Anhalt erarbeitet und ressortübergreifend abgestimmt.
Die Qualitätsstandards beinhalten die für den Radverkehr zulässigen Führungsformen und geben vor, unter welchen Randbedingungen diese künftig in Sachsen-Anhalt zur Anwendung kommen sollen. Weitere Vorgaben der Qualitätsstandards betreffen die Breite und Oberflächengestaltung der Radverkehrsanlagen, den Einsatz von Markierungselementen, Beleuchtung und Querungsstellen.
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