Pressemitteilung: 265/2021
Magdeburg, den 16.06.2021

Sonderfonds des Bundes unterstützt Neustart von Kulturveranstaltungen

Der Bund hat in dieser Woche den Start für einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bekannt gegeben, der von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern konzipiert worden ist. Es wird dabei hervorgehoben, dass Fortschritte bei der Impfkampagne, sinkende Inzidenzzahlen und begonnene Öffnungsschritte erste Zeichen der Zuversicht für die von der Corona-Pandemie gravierend betroffene Kulturbranche darstellten.

Dessen ungeachtet bestünden jedoch noch auf absehbare Zeit für kulturelle Veranstaltungen Hygieneauflagen und Beschränkungen von Besucherzahlen. Vielen Kulturveranstaltern fehlten inzwischen die Mittel, um in dieser Unsicherheit den Neustart zu planen und langfristige kulturelle Angebote zu konzipieren. Es ist daher das Ziel des Sonderfonds, die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen zu unterstützen. Das Programm wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) verantwortet. Der Sonderfonds, der einen Umfang von 2,5 Milliarden Euro hat, enthält zwei grundlegende Bausteine: 

  1. Eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die bei Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Sie steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.
  1. Eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Sie betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Staats- und Kulturminister Rainer Robra dankte der Bundesregierung für die Unterstützung und erklärte: „Der Sonderfonds ist ein großartiges Aufbruchssignal für die Kulturbranche. Er ermöglich auch jenen Kulturveranstaltern einen aktiven Neubeginn, für die die Planung und Kostenkalkulation von Veranstaltungen mit Risiken und Unabwägbarkeiten verbunden sind. Damit ist eine wichtige Grundlage für den Neustart unseres kulturellen Lebens gelegt, auf den wir alle so sehnlichst warten.“

Der Sonderfonds ergänzt die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche (NEUSTART KULTUR, Überbrückungshilfe III). Detaillierte Informationen und Antragsbedingungen zum Sonderfonds sind im Internet zu finden unter: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Darüber hinaus wurde eine Beratungshotline für Antragstellende geschaltet:

0800 6648430

 

 

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