Gemeinsame Glücksspielanstalt der Länder nimmt Arbeit in Halle (Saale) auf / Haseloff: Neue Behörde schafft qualifizierte Arbeitsplätze und stärkt den Wirtschaftsstandort
Mit dem heutigen Tag ist der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021) in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil ist die Errichtung einer neuen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft der Vertragsländer hat ihren Sitz in Halle (Saale).
„Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag wird das bisher erlaubte Angebot in seiner inhaltlichen Ausgestaltung maßvoll erweitert. Dabei gelten strenge Auflagen und Kontrollmechanismen. Im Mittelpunkt steht der Spielerschutz. Die Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle wird dabei die Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets wahrnehmen. Durch die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze wird auch der Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt gestärkt“, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff.
Anlässlich des Inkrafttretens des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ist heute der Verwaltungsrat der neuen Gemeinsamen Glücksspielanstalt der Länder konstituierend im Rahmen einer Videokonferenz zusammengekommen. Die Vorsitzende des Verwaltungsrates, Sachsen-Anhalts Staatssekretärin für Inneres und Sport, Anne Poggemann, hat während der Sitzung über den Stand des Aufbaus der Anstalt informiert.
„Wir sind auf einem guten Weg. Die ersten Mitarbeiter der neuen Behörde haben ihre Büroräume am Hansering in der Innenstadt von Halle an der Saale bezogen. Es werden nun sukzessive weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Nach bisherigem Planungsstand sind rund 110 Arbeitsplätze vorgesehen, inklusive zweier Vorstände“, sagte Poggemann.
Gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder zum Start gegenwärtig noch keine Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen und somit Zeit, weiter aufzuwachsen und sich für ihre Aufgabenwahrnehmung vorzubereiten. Ziel für das Jahr 2021 ist es, den Aufbau der neuen Behörde stringent und nach Plan fortzusetzen, um diese für die zukünftige Aufgabenwahrnehmung zu befähigen.
„Zunächst wird die Anstalt für die Beobachtung der Entwicklungen des Glücksspielmarktes und der Glücksspielforschung sowie die Förderung der Glücksspielforschung zuständig sein. Am 1. Juli 2022 soll die Anstalt erste Aufgaben übernehmen. Dies betrifft etwa Maßnahmen zur Zahlungsunterbindung bei illegalem Spiel, das sogenannte IP-Blocking sowie die Aufsicht bezüglich unerlaubten Glücksspiels im Internet und der Werbung dafür. Ab dem 1. Januar 2023 sollen alle weiteren, übergangsweise von verschiedenen Bundesländern wahrgenommenen, Aufgaben durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle erfüllt werden“, sagte Anne Poggemann, Vorsitzende des Verwaltungsrates.
Hintergrund:
Glücksspielstaatsvertrag 2021
Mit dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) sollen ab dem 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig sein, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten. Um den Spielerschutz in einem Glücksspielmarkt, der dann wesentlich mehr Angebote umfassen wird, noch besser zu gewährleisten, werden zum einen die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten erheblich verbessert und auf der anderen Seite die bisherige zentrale Spielersperrdatei erweitert. Die Spielersperrdatei umfasst künftig auch Spielhallen, Gaststätten und Örtlichkeiten von Buchmachern mit Geldspielgeräten. Zudem soll ein individuelles Einzahlungslimit für Spielerinnen und Spieler im Internet festgelegt werden, das anbieterübergreifend gültig ist und grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Zur Überwachung dieses anbieterübergreifenden Einzahlungslimits wird eine zentrale Datei (sog. Limitdatei) unterhalten. Ebenfalls gilt, dass das parallele Spielen von Glücksspielen im Internet unzulässig ist. Um das anbieterübergreifende parallele Spiel im Internet zu verhindern, ist eine weitere zentrale Datei (sog. Aktivitätsdatei), an die sich die Erlaubnisinhaber anschließen müssen, vorgesehen. Diese Dateien dienen dem Schutz der Spieler. Ein entsprechender Schutz ist bei Nutzung illegaler Angebote nicht gegeben.
Veranstalter von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen darüber hinaus ein technisches System einrichten und betreiben (sog. Safe-Server), welches sämtliche für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst und eine jederzeitige elektronische Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglichen muss.
Neue Glücksspielaufsichtsbehörde in Halle (Saale)
Das Land Sachsen-Anhalt war mit dem Aufbau der Anstalt durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im März 2020 beauftragt worden. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat zum 1. Juli 2020 eine Projektgruppe gebildet, die sich mit der Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder befasst. Die Projektgruppe ist seitdem damit betraut, die Gründung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts vorzubereiten. Aufgrund der bundesweiten Zuständigkeit der Anstalt und des erforderlichen Fachkräftebedarfs für diese Einrichtung hat sich Sachsen-Anhalt für den Standort Halle (Saale) als Sitz der Anstalt entschieden. Halle (Saale) verfügt über sehr gute Verkehrsanbindungen. Im Umfeld der Stadt gibt es eine hohe Bevölkerungsdichte, so dass für die Personalgewinnung ein gutes Reservoir zur Verfügung steht. Die Unterzeichnung des Mietvertrages zur Nutzung einer Immobilie in der Innenstadt von Halle (Saale), Hansering 15, ist im Frühjahr 2021 erfolgt.
Die Anstalt wird nach derzeitigem Planungsstand zum Zeitpunkt der vollständigen Übernahme ihrer Aufgaben Anfang im Jahr 2023 einen Personalumfang von dann ca. 110 Beschäftigten haben. Aktuell läuft mit Hochdruck die Personalgewinnung. Fortlaufend werden weitere Stellen ausgeschrieben: www.sachsen-anhalt.de/bs/stellenausschreibungen-der-landesverwaltung
Gemäß § 27p des Glücksspielstaatsvertrages 2021 muss die neue Behörde in Halle (Saale) ihre Aufgaben nach der Übergangszeit, die für den weiteren Aufbau der neuen Behörde zur Verfügung steht, erfüllen. Die Anstalt hat erste Aufgaben zum 1. Juli 2022 (vgl. § 27p Abs. 2 GlüStV 2021), den Großteil ihrer Aufgaben jedoch erst zum 1. Januar 2023 wahrzunehmen. Ziel für das Jahr 2021 ist die Fortsetzung des Aufbaus der neuen Behörde. Ab 1. Januar 2023 wird die Gemeinsame Glücksspielbehörde dann insbesondere Erlaubnisbehörde für Anträge zur Veranstaltung von Online-Poker, virtuellem Automatenspiel und Sportwetten im Internet mit bundesweiter Zuständigkeit sein. Des Weiteren hat sie die Aufsicht über das erlaubte Glücksspiel in diesem Bereich durchzuführen und dazu die nach dem Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Instrumente, wie z. B. die Limitdatei und die Aktivitätsdatei zu führen. Außerdem ist sie bundesweit für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet zuständig.
Die übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt – bis zum 31. Dezember 2022 zu übernehmenden Aufgaben, wie z. B. die Erteilung von Erlaubnissen für Online-Poker und virtuelles Automatenspiel sowie die Führung der Limitdatei und der Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern (Aktivitätsdatei), sind ebenfalls aus § 27p des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ersichtlich. Ergänzende Informationen zu den Übergangsaufgaben finden sich auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt: www.lsaurl.de/GlüSTV2021
Neue Spezialsoftware
Ein wichtiger Punkt der Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrages ist die Schaffung der erforderlichen glücksspielrechtlichen Spezialsoftware, die zukünftig von der Anstalt zu nutzen ist. Sachsen-Anhalt übernahm die Entwicklung der Limitdatei (§ 6c GlüStV 2021), der Aktivitätsdatei (§ 6h GlüStV 2021) und des Safer-Server-Auswertesystems (§ 6i Abs. 2 GlüStV 2021). Diese Programme werden erstmals für eine bundesweite Anwendung entwickelt. Mit der Entwicklung wurde der IT-Dienstleister des Landes Sachsen-Anhalt, Dataport Anstalt öffentlichen Rechts, beauftragt. Die Dateien sind ab dem 1. Juli 2021 einsatzbereit und das Auswertesystem ist einsatzfähig, um Daten von den Safe-Servern der Anbieter abholen zu können.
Dem Schutz personenbezogener Daten während des Betriebs der Dateien wird insbesondere durch die Verwendung von Pseudonymen und von anbieterbezogenen Kennungen Rechnung getragen.
Weitere Informationen zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder: www.mi.sachsen-anhalt.de/themen/gluecksspiel/gluecksspielstaatsvertrag-2021
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