Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen
Umweltministerium erleichtert den Photovoltaik-Ausbau in Sachsen-Anhalt
Auf Ackerflächen mit geringer Bodenqualität sowie in landwirtschaftlich nur schwer nutzbaren Höhen- und Hanglagen in Sachsen-Anhalt sollen künftig mehr Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstehen. Das Kabinett hat hierfür eine entsprechende Verordnung des Umweltministeriums verabschiedet. Die Freiflächenanlagenverordnung (FFA-VO) regelt, dass die Bundesnetzagentur entsprechenden Projekten in sogenannten „benachteiligten Gebieten" künftig einen Zuschlag nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erteilen kann.
„Wir wollen den Ausbau Erneuerbarer Energien in Sachsen-Anhalt weiter beschleunigen, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten und die gesteckten Klimaziele zu erfüllen“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Dienstag. „Dazu zählt auch der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.“
Der Ausbau der Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten ist so ausgestaltet, dass auch die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt bleiben. Deshalb sind Grünlandflächen sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst. Darüber hinaus enthält die Verordnung eine Mengensteuerung: Pro Jahr dürfen nicht mehr als 100 Megawatt in benachteiligten Gebieten installiert werden. Das entspricht einer Flächennutzung von üblicherweise 100 Hektar pro Jahr.
„Aus meiner Sicht haben wir mit Blick auf die unterschiedlichen Interessenlagen einen guten Kompromiss gefunden. Die Verordnung ebnet den Weg für den weiteren Zubau von Photovoltaikanlagen und berücksichtigt zugleich berechtigte Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Landwirtschaft“, betonte Willingmann.
Freiflächenanlagen gelten im Hinblick auf ihr Störpotenzial für Anwohner als verhältnismäßig konfliktarm. Sie weisen zudem relativ geringe Stromgestehungskosten auf und tragen daher zur Umsetzung einer kosteneffizienten Energiewende bei. Die zu erzielende Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz ist abhängig von der Höhe des bezuschlagten Gebots in den Ausschreibungen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur liegt der vorgegebene Höchstwert für die angesetzten Ausschreibungsrunden im Jahr 2022 bei 5,57 Cent pro Kilowattstunde.
Bei der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zählt Sachsen-Anhalt bundesweit zu den Vorreitern – zuletzt lag der Anteil der Erneuerbaren an der Bruttostromerzeugung bei 58 Prozent (14,78 von 25,71 Millionen Kilowattstunden). 2,49 Millionen Kilowattstunden Strom wurden mit Photovoltaikanlagen erzeugt.
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