Robra begrüßt Verlängerung der Bundeshilfen für Kulturveranstaltungen
Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra begrüßt die Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe für Kulturveranstaltungen bis zum 31.12.2022. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Hilfe am 31.03.2022 endet.
Der Minister dankte der Bundesregierung für diesen Entschluss und erklärte: „Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Kultur-branche. Auch wenn die pandemiebedingten Einschränkungen jetzt schrittweise zurückgefahren werden, wird nicht jeder Veranstalter zu einem kurzfristigen und aktiven Neustart in der Lage sein. Die Verlängerung der Hilfen gibt den Kulturschaffenden Planungssicherheit und ermöglicht eine langfristige Kostenkalkulation.“
Der von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern konzipierte Sonderfonds mit einem Umfang von 2,5 Milliarden Euro enthält zwei grundlegende Bausteine:
Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass kleinere Veranstaltungen (bis zu 2.000 Teilnehmern) auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen.
Eine im Programm integrierte Ausfallabsicherung (ab 2.000 Teilnehmern) soll Veranstaltern zudem Sicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten.
Der Sonderfonds ergänzt die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche (NEUSTART KULTUR, Überbrückungshilfen). Detaillierte Informationen und Antragsbedingungen zum Sonderfonds sind im Internet zu finden unter: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
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