Förderanträge für das Bundesprogramm „Nationale Kultureinrichtungen“ einreichen
Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihres Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ gezielt die kulturelle Infrastruktur in Deutschland. Durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden Fördermittel zum nachhaltigen Erhalt sowie zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer und das nationale Kulturerbe prägender Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Für die Umsetzung des Programms sind im Bundeshaushalt jährlich bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen, das Land Sachsen-Anhalt erhält davon jährlich 1-2 Millionen Euro an Investitionsmitteln. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die andere Hälfte muss durch das Land und die Antragsteller kofinanziert werden.
Kulturstaatssekretär Dr. Sebastian Putz dankte der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Claudia Roth, für diese Unterstützung und erklärte: „Gerade ein Kulturland wie Sachsen-Anhalt kann von diesem Programm, das sich die Stärkung der kulturellen Infrastruktur zum Ziel gesetzt hat, profitieren. Durch die Fördermittel werden wir in die Lage versetzt, wichtige Projekte und Vorhaben umzusetzen sowie notwendige Investitionen auszulösen.“
Für die Umsetzung der Investitionen gelten folgende Grundsätze:
- Gefördert werden Kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zwecks Erhalts, Ausbau und Modernisierung (z.B. museale, administrative, energetische, digitale Maßnahmen), sofern die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten möglichst überwiegend für kulturelle Zwecke (ggf. künftig) genutzt werden.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion, der kulturellen Teilhabe und Vielfalt, der Gendergerechtigkeit sowie der aktiven kulturellen Vermittlung an Besucher aus dem In- und Ausland sind mit Blick auf einen möglichst öffentlichen und diskriminierungsfreien Zugang zu kulturellen Angeboten erwünscht.
- Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere des ressourcen- und klimaschonenden Betriebs zur Verbesserung der ökologischen Bilanz, sind angemessen zu berücksichtigen.
- Die Förderung von Grunderwerb, Ankäufen von beweglichem Kulturgut, von Publikationen sowie die Finanzierung laufender Personal- und Sachausgaben einschließlich der Folgekosten sind ausgeschlossen.
Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bittet interessierte Einrichtungen und Projektträger ihre Fördervorschläge bis zum 15. September 2022 einzureichen.
Nähere Informationen bzw. die entsprechenden Antragsformulare können abgefragt werden bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 61, unter der E-Mail-Adresse:
Referat_61@stk.sachsen-anhalt.de
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