Landesregierung legt Gesetzentwurf zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus vor
Durch Änderungen in der Landesbauordnung und dem Straßengesetz soll der Ausbau des Mobilfunk- und des 5 G-Netzes in Sachsen-Anhalt deutlich erleichtert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den heute, auf Vorschlag von Digitalisierungsministerin Dr. Lydia Hüskens, die Landesregierung vorgelegt hat.
„Das vorangegangene Anhörungsverfahren der 12 betroffenen Kammern und Verbände hat gezeigt, dass wir uns alle einig sind, das Ausbautempo zu erhöhen. 10 Institutionen haben dem Gesetzentwurf vorbehaltlos zugestimmt. Die Kommunalen Spitzenverbände und der Bitkom e.V. haben ihre Anregungen eingebracht. Mit dem neuen Gesetz, das noch vom Landtag Sachsen-Anhalts verabschiedet werden muss, kann das Land den Mobilfunkausbau durch schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren (Änderung der Landesbauordnung) sowie durch Mithilfe bei der Standortsuche (Nutzung von Landesliegenschaften als Antennenstandorte) massiv unterstützen“, betonte Sachsen-Anhalts Digitalministerin Dr. Lydia Hüskens.
„Fakt ist: attraktive Lebensräume funktionieren nur mit gut ausgebauten Infrastrukturen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, überall in Sachsen-Anhalt solche attraktiven Strukturen zu schaffen, damit die Menschen hier gern zu Hause sind und die Wirtschaft attraktive Rahmenbedingungen zum Weiterwachsen hat“, unterstrich die Ministerin.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Abstandsflächen im Außenbereich für kleinere Masten und Antennenanlagen abzuschaffen. Baulasten sind dafür nicht mehr nötig. Zudem sollen solche Anlagen auf Gebäuden bis zu einer Höhe von 15 Metern (bisher 10 Meter) und im Freien bis zu 20 Metern (bisher 15 Meter) verfahrensfrei werden. Zur Vereinheitlichung von bundes- und landesrechtlichen Regelungen im Straßengesetz soll das Verbot aufgehoben werden, Mobilfunkmasten in einem Abstand von weniger als 20 Metern an Landes- und Kreisstraßen zu bauen.
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