Acht strategische Schwerpunkte bilden Grobkonzept für Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans für Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute das Grobkonzept für die Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen. Dabei bilden insgesamt acht Handlungsfelder den strategischen Rahmen, an dem sich der neue LEP ausrichten wird.
„Angefangen bei der demografischen Entwicklung über Klima- und Strukturwandel bis hin zur Energiewende und der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen – wir stehen heute vor ganz anderen Herausforderungen als noch vor zehn Jahren. Unter diesen veränderten Rahmenbedingungen müssen ganz neue Strategien zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung sowie zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse entwickelt werden“, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, in Magdeburg nach der Kabinettssitzung.
Die große Herausforderung bestehe darin, einen Landesentwicklungsplan zu erarbeiten, mit dem gegebenenfalls auch kurzfristig auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert werden könne, sagte die Ministerin. „Wir müssen die Festlegungen auf das erforderliche Maß beschränken, um uns die Flexibilität für jederzeit bedarfsgerechte planerische Anpassungen zu bewahren“, betonte Lydia Hüskens.
Nicht zuletzt deshalb stelle die konstruktive Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten öffentlichen Stellen einen ganz wesentlichen Aspekt bei der Neuaufstellung des LEP dar, sagte die Ministerin. Eine frühzeitige und umfassende Mitwirkung sei im Interesse aller. „Der neue LEP soll zum Ende der Legislaturperiode vorliegen. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel und erfordert die Mitwirkung, den Willen und den Einsatz aller Beteiligten“, hob Hüskens abschließend hervor. Bereits Ende nächsten Jahres sei die Vorlage des ersten LEP-Entwurfs geplant.
Zu Ihrer Information:
Mit den Festlegungen im LEP werden wichtige planerische Voraussetzungen für die zukunftsfähige Entwicklung Sachsen-Anhalts geschaffen.
Der Plan zielt darauf ab, die unterschiedlichen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raums aufeinander abzustimmen. So sollen Konflikte, die sich zum Beispiel aus dem Erhalt von Natur und Landschaft und der Nutzung für Wohnen, Gewerbe, dem Ausbau der Infrastruktur und dem Abbau von Rohstoffen ergeben, minimiert werden.
Der derzeit gültige LEP 2010 trat am 12.03.2011 in Kraft. Seitdem haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes in vielen Bereichen grundlegend verändert. Daher hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt im März dieses Jahres beschlossen, den Landesentwicklungsplan (LEP) neu aufzustellen.
In einem ersten Schritt waren Kommunen, öffentliche Planungsträger, Verbände und Vereinigungen sowie die Ressorts der Landesregierung aufgefordert, ihre eigenen Vorstellungen und Maßnahmen mitzuteilen, die für die Aufstellung des LEP von Bedeutung sein können.
Die Erarbeitung des vorliegenden Grobkonzeptes basiert auf den daraufhin eingegangenen fachlichen Beiträgen. Die Abstimmung der Belange der Fachressorts erfolgte im interministeriellen Arbeitskreis „Landesentwicklung“ unter der Federführung des MID. Dieser interministerielle Arbeitskreis fungiert als beschlussfähiges Gremium auf Ressortebene und wird auch künftig die Grundlagen für die weitere strategische und politische Abstimmung im Rahmen der Neuaufstellung des LEP schaffen.
Das heute vom Kabinett beschlossene Grobkonzept zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes gliedert sich in drei Kapitel mit folgenden Inhalten:
Kapitel 1 skizziert die Schritte des Verfahrens zur Neuaufstellung des LEP.
Vorangestellt wird die Notwendigkeit der Neuaufstellung. Entwicklungen und Herausforderungen wie beispielsweise die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land als verfassungsgemäßer Auftrag gemäß Artikel 35a der Landesverfassung, der demografische Wandel, Klimaschutz und Klimawandel, der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Stärkung des ländlichen Raums und die Weiterführung der Digitalisierung machen diese erforderlich und werden in dem neuen LEP Berücksichtigung finden.
Die Herleitung strategischer Handlungsfelder mit raumordnerischer Relevanz bildet den Ausgangspunkt für die Erarbeitung des neuen LEP. Dabei schaffen die strategischen Handlungsfelder mit den raumordnerischen Handlungsansätzen den konzeptionellen Rahmen und stellen noch keine konkreten Grundsätze und Ziele der Raumordnung dar.
Kapitel 2 beschreibt die herausgearbeiteten acht strategischen Handlungsfelder.
Handlungsfeld 1 „Attraktive Standortvoraussetzungen schaffen“ mit strategischen Aussagen zur räumlich-wirtschaftlichen Ausrichtung des Landes zur Flächensicherung für Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie zu den Rahmenbedingungen für die ökonomische Entwicklung Sachsen-Anhalts in den Bereichen Tourismus, Rohstoffabbau und -sicherung.
Handlungsfeld 2 „Zukunftsfähige Mobilitätsformen gestalten“ mit den zukünftigen Schwerpunkten bei der künftigen Verkehrsinfrastruktur zum Erreichen der Mobilitätswende sowie einer bedarfsgerechten Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Personen- und Güterverkehr.
Handlungsfeld 3 „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel gestalten“ legt die strategischen Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele sowie zur Abfederung der Folgen des Klimawandels dar, die sowohl den Schutz der natürlichen Ressourcen als auch die energiepolitische Ausrichtung des Landes beinhalten.
Handlungsfeld 4 „Energieversorgung des Landes nachhaltig sichern“ befasst sich mit der strategischen Ausrichtung des Landes bezüglich des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Sicherung der Energieversorgung sowie der dazugehörigen und notwendigen Infrastruktur.
Im Handlungsfeld 5 „Biologische Vielfalt stärken und natürliche Ressourcen bewahren“ wird dargelegt, welche strategischen Maßnahmen zum Erhalt und der Stärkung der Artenvielfalt beitragen können und welche Maßnahmen im Umgang mit den natürlichen Ressourcen erforderlich sind, um diese langfristig zu schützen.
Das Handlungsfeld 6 „Daseinsvorsorge stärken“ zeigt die strategischen Maßnahmen für eine langfristige Stärkung der Daseinsvorsorge, zur Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen sowie zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf.
Im Handlungsfeld 7 „Räume nachhaltig und zielgerichtet entwickeln“ werden raumordnerische Handlungsansätze aufgezeigt, welche strategischen Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung unter der Prämisse des schonenden Umgangs mit der Neuinanspruchnahme von Flächen notwendig sind.
Das Handlungsfeld 8 „Digitalen Wandel voranbringen“ mit Maßnahmen für entsprechende Infrastrukturen und Anwendungskompetenzen und zum Gelingen des digitalen Transformationsprozesses vervollständigt das Kapitel 2 im Grobkonzept.
Kapitel 3 gibt einen Ausblick auf die Ausrichtung des künftigen LEP – Festlegungen auf das nötige Maß beschränken, aber mit einer hinreichenden Flexibilität für eine bedarfsgerechte planerische Anpassung. Zudem gibt dieses Kapitel eine erste Orientierung für eine künftige Kapitelstruktur des neuen LEP.
Im 4. Quartal nächsten Jahres (2023) soll der erste Entwurf des LEP dem Kabinett vorgelegt werden. Das heute beschlossene Grobkonzept bildet die strategische (konzeptionelle) Grundlage für die Erarbeitung dieses ersten Entwurfs.
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