Mehr Mitspracherecht bei Aufnahmeprogrammen des Bundes – Sachsen-Anhalt bringt Entschließung in den Bundesrat ein
Das Land Sachsen-Anhalt will mit einem Antrag im Bundesrat erreichen, dass die Mitspracherechte der Länder bei humanitären Aufnahmeprogrammen des Bundes gestärkt werden. Das Kabinett beschloss am heutigen Dienstag einen entsprechenden Entschließungsantrag.
Mit der sachsen-anhaltischen Initiative soll einer Überlastung der Aufnahmesysteme von Ländern und Kommunen entgegengewirkt werden. Konkret geht es darum, dass der Bund die Länder zum einen frühzeitig über geplante Aufnahmeprogramme informiert. Zum anderen sollen die Länder bei der Entscheidung zur Zahl der aufzunehmenden Personen sowie der zugrunde gelegten Aufnahmekriterien maßgeblich beteiligt werden. Dieses Anliegen wurde bereits mehrfach an den Bund herangetragen – zuletzt auch durch Sachsen-Anhalt auf dem Migrationsgipfel in der vergangenen Woche in Berlin.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Aktuell ist die Situation faktisch so, dass Länder und Kommunen die Hauptlast für die Unterbringung und Integration tragen. Weil dies mit enormen Kraftanstrengungen und Herausforderungen verbunden ist, ist es nur folgerichtig, dass sie auch ein Mitspracherecht bei der Frage bekommen, wie viele Menschen in Deutschland über zusätzliche Programme aufgenommen werden können. Damit die Aufnahme, Unterbringung und Integration vor Ort gelingen kann, muss der Bund künftig stärker berücksichtigen, welche Ressourcen für die Aufnahme von Schutzsuchenden tatsächlich zur Verfügung stehen. Auch dazu dient die Bundesratsinitiative.“
Hintergrund:
Derzeit sieht das Aufenthaltsgesetz nach § 23 Abs. 2 Satz 1 vor, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen kann, dass bestimmte Ausländergruppen (zum Beispiel Menschen aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten) eine Aufnahmezusage erhalten. Die Entscheidung, nach welchen Kriterien die Auswahl der aufzunehmenden Menschen erfolgt und wie viele Menschen aufgenommen werden, liegt im politischen Ermessen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Länder und Kommunen sind an die Aufnahmezusagen und die Verteilungsentscheidungen gebunden und müssen die Unterbringung und die Integration gewährleisten. Die jetzigen gesetzlichen Regelungen sehen daher de facto keine Einflussmöglichkeiten für Länder und Kommunen vor.
Mit dem jetzigen Antrag für eine Entschließung des Bundesrates soll erreicht werden, dass die Länder künftig frühzeitig über geplante Aufnahmeprogramme informiert und maßgeblich an deren Ausgestaltung beteiligt werden. Zudem soll die Bundesregierung gebeten werden zu prüfen, wie die Beteiligung der Länder an den Aufnahmezusagen des Bundes (nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) gesetzlich gestärkt werden kann.
Der Entschließungsantrag wird nach seiner Einbringung im Bundesrat zunächst in den zuständigen Ausschüssen beraten. Nach Abschluss der Ausschussberatungen stimmt der Bundesrat über die Vorlage ab.
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