Rechtssicherheit für Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt
Das Kabinett hat am Dienstag in Magdeburg die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz auf den Weg gebracht. Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Die Betreuungsvereine sind aktuell in einer schwierigen Situation. Sie werden aber ihre wichtige Arbeit ausbauen können und mit der Neuregelung deutlich stärker gefördert werden als bisher.“ Die Betreuungsrechtsreform sieht unter anderem einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung für die Vereine vor, der nun in Landesrecht umgesetzt wird. Dadurch wird künftig eine verlässliche öffentliche Förderung sichergestellt, die das gesamte Aufgabenspektrum der Querschnittsarbeit umfasst und den Betreuungsvereinen die nötige Planungssicherheit gewährleistet.
Für 2023 sind im Landeshaushalt für die Finanzierung der Betreuungsvereine zunächst 1,5 Millionen Euro berücksichtigt. In den Folgejahren werden es rund zwei Millionen Euro sein. Daneben beschränkt sich der Gesetzentwurf im Wesentlichen auf die Regelung der Zuständigkeit der obersten Betreuungsbehörde für die Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Studiengängen, die Voraussetzung für die Registrierung der Berufsbetreuer sind.
Zu den Aufgaben der derzeit 24 anerkannten Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt zählen die Information und Beratung zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen, die Beratung und Unterstützung der Betreuerinnen und Betreuer sowie die Unterstützung des Familiengerichts. Das Gesetz der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Den Vereinen in Sachsen-Anhalt soll bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzes eine Übergangsfinanzierung gewährt werden.
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