Pressemitteilung: 130/2023
Magdeburg, den 29.03.2023

Staatsminister Robra zur bevorstehenden Anmeldung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: „Keine Ausweitung des Finanzrahmens für neue Projekte“

Der für Medien zuständige Staatsminister und Minister für Kultur, Rainer Robra, äußert sich zur bevorstehenden Anmeldung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Angesichts von Berichten über Beitragsmehreinnahmen und der zuletzt offenbar gewordenen Misswirtschaft in einzelnen Anstalten im Umgang mit den Beitragsgeldern erwartet er Zurückhaltung bei der Anmeldung. Dazu gehört für Robra konkret, dass „neue Projekte nur durch Einsparungen an anderer Stelle zu realisieren sind“.

Mit Sorge hat sich der Staatsminister zu den Berichten über die bevorstehende Anmeldung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geäußert. Er erinnerte daran, dass die KEF bei der letzten Anmeldung für die Beitragsperiode von 2021 bis 2024 die Anmeldung der Anstalten um rund 1,5 Milliarden Euro gekürzt hatte. Ein Vorgang, der sich nach Auffassung von Robra nicht wiederholen sollte. Es wäre deshalb nicht zu rechtfertigen, abermals einen Bedarf anzumelden, der ähnlich weit über dem damals von der KEF anerkannten läge, wie nach umlaufenden Hinweisen zu befürchten ist. Zuletzt ist zudem deutlich geworden, dass die Schätzung der Beitragseinnahmen damals viel zu gering war. „Die Anstalten sind also ganz offiziell überfinanziert.“ Für Robra bedeutet dies, dass Kostensteigerungen für notwendige Ausgaben „durch diese Mehrerträge zu stemmen sind“.

Mit Blick auf die erforderliche Digitalisierungsstrategie in den Anstalten verwies Robra darauf, dass Investitionen ins Digitale „aus dem Bestand zu finanzieren“ sind. Eine Ausweitung des Digitalen ist nur durch Einsparungen an anderer Stelle möglich. „Jedes Unternehmen muss solche Investitionen durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanzieren und es ist nicht vermittelbar, warum dies für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anders sein sollte“, so Robra.

ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten in der Ausgestaltung des gesetzlichen Auftrags einen Spielraum für eigene Entscheidungen über Einsparungen. „Dafür brauchen sie keinen Staatsvertrag,“ so Robra. Kein Staatsvertrag schreibe die Zahl der Krimis, Quizshows, High-End-Serien vor oder verpflichte die Anstalten zu einer bestimmten Zahl an Online-Angeboten oder Webradios. Den Einwand der Anstalten, wonach diese nur lieferten, was die Politik bestellt, wies Robra erneut zurück. „Der Großteil der Beitragsgelder fließt in die Verwaltung und in die Hauptprogramme, wo die Länder und die KEF nur schwer drankommen“. Umso mehr komme es auf einen erkennbaren Beitrag der Rundfunkanstalten an, um dem Vertrauensverlust der öffentlich-rechtlichen Medien entgegenzuwirken. Im Osten des Landes genießen öffentlich-rechtliche Medien nach einer jüngsten Studie im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung nur bei rund der Hälfte der Bevölkerung noch Vertrauen. „Eine Beitragserhöhung wird dieses Vertrauen sicher nicht stärken“.

Die Anmeldung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die kommende Beitragsperiode von 2025 bis 2028 wird für Ende April erwartet.

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg


Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung