Land sucht Vorschläge für Immaterielles Kulturerbe
Das Land Sachsen-Anhalt ruft dazu auf, Beiträge für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu benennen. Trägerinnen und Träger von Kulturformen aus Sachsen-Anhalt können sich bis zum 31. Oktober 2023 bewerben bei: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes-Sachsen-Anhalt, Referat 64, Hegelstraße 40-42, 39104 Magdeburg.
Staats- und Kulturminister Rainer Robra forderte alle Interessierten auf, die Möglichkeit der Bewerbung rege zu nutzen. Robra wörtlich: „Die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ist eine wichtige Ergänzung des Schutzes der Kulturdenkmäler und Bauten, die Zeugnis ablegen von unserer Vergangenheit. Mit den Eintragungen in das Bundesweite Verzeichnis dokumentieren wir landestypische und regionale Besonderheiten, die Ausdruck unserer Identität sind. Sie prägen bei den Menschen das Gefühl von Heimat in besonderer Weise.“
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Bräuche, Feste, Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerks-techniken. Derzeit sind insgesamt 128 Kulturformen und 16 Modell-programme als gute Praxisbeispiele im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen. Darunter befinden sich auch mehrere Kulturformen aus Sachsen-Anhalt, wie das Bad Dürrenberger Brunnenfest, die Schachtradition in Ströbeck, die Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle oder der Grasedanz im Harz.
Für die Bewerbung müssen interessierte Trägerinnen und Träger ihre Kulturform, deren Entstehung, Wandel und heutige Praxis beschreiben sowie die Kriterien des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes erfüllen. Details können der Webpräsenz der UNESCO https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/aufnahme entnommen werden.
Der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. bietet für das Bewerbungsverfahren seine Unterstützung an. Eine Inanspruchnahme dieses Angebots wird ausdrücklich empfohlen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesheimatbundes zu finden: https://lhbsa.de/themen/immaterielles-kulturerbe/
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Umfrage des Landesheimatbundes zum Lebendigen Kulturerbe in Sachsen-Anhalt verwiesen. Die Umfrage dient der Erfassung des reichen Immateriellen Kulturerbes des Bundeslandes. Eine digitale Teilnahme ist möglich unter: https://s2survey.net/LHB-IKE/
Hintergrund:
An dem mehrstufigen Auswahlverfahren zur Aufnahme von Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind die Bundesländer, die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. In einem ersten Schritt werden die eingegangenen Bewerbungen in den zuständigen Bundesländern geprüft, in einem zweiten erfolgt eine Bewertung durch ein Fachkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission. Über die nächsten Aufnahmen wird im Frühjahr 2025 entschieden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
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