Förderaufruf: Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Projekte zur Stärkung des jüdischen Lebens
Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über einen großen Reichtum an jüdischer Kultur und Geschichte. Inzwischen entfaltet sich jüdisches Leben wieder neu und bereichert unser Land in seiner Vielfältigkeit.
Die Landesregierung hat am 6. Oktober 2020 das „Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus“ beschlossen, um das jüdische Leben in Sachsen-Anhalt zu schützen und weiter zu stärken. Die Federführung für die Umsetzung des Programms obliegt dem „Ansprechpartner für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus“.
Im Rahmen der Umsetzung des Programms unterstützt der „Ansprechpartner“ gezielt Projektideen, die der Stärkung des jüdischen Lebens im Land dienen und dieses sichtbar machen. Dafür stehen im Haushaltsjahr 2023 erstmals Mittel zur Verfügung. Dementsprechend können ab sofort Projekte gefördert werden, die diesem Zweck entsprechen und in besonderem Landesinteresse stehen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt. Diese kann als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 v.H. bewilligt werden. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Hier können Sie das Antragsformular herunterladen:
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Claudia Stephan per E-Mail: Claudia.Stephan@stk.sachsen-anhalt.de oder unter nachfolgender Telefonnummer gern zur Verfügung: +49 391 567 6784.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
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