Pressemitteilung: 168/2023
Magdeburg, den 18.04.2023

Kabinett beschließt neues Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Das Kabinett hat am Dienstag den Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet. Die Gesetzesnovelle wird nun in den Landtag eingebracht und soll möglichst 2024 in Kraft treten. Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Mit der Änderung des Bestattungsrechts wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und eine Modernisierung vorgenommen, die die Veränderungen der Gesellschaft, der Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur aufgreift. Um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden, streben wir eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts an.“

Mit der Novellierung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen soll künftig eine Tuchbestattung möglich sein, gleichzeitig wird der Sargzwang aufgehoben. Dem Friedhofsträger soll aber in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. Gesetzlich geregelt wird nun auch eine Bestattungspflicht von Sternenkindern. Sternenkinder sollen verpflichtend von den Einrichtungen zu bestatten sein, in der die Geburt stattfand, sofern kein Elternteil von seinem Bestattungsrecht Gebrauch macht. Damit wird die bestehende Praxis gesetzlich geregelt und ein würdevoller Umgang sichergestellt.

Eine zweite Leichenschau durch spezialisierte Ärzte oder Ärztinnen soll künftig vor jeder Bestattung durchgeführt werden, also auch bei Erdbestattungen, deren Anteil in Sachsen-Anhalt zuletzt auf deutlich unter zehn Prozent gesunken ist. Damit setzt Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden um. Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Gesetzlich verankert wird auch ein Verbot der Aufstellung von Grabsteinen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess möglicherweise Kinder mitwirkten. Umgesetzt werden soll dies, wie in anderen Bundesländern auch, durch eine Zertifikatslösung.

Die Beisetzungsfrist von Urnen soll auf sechs Monate verlängert werden. Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten. Die Kostenerstattung für die Erhaltung der aktuell in Sachsen-Anhalt vorhandenen drei Ehrengräber wird künftig über das Sozialministerium gewährleistet.

Die letzte Änderung des seit 2002 geltenden Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte im Jahr 2011.

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