Bundesmittel für national bedeutsame Kulturdenkmäler in Sachsen-Anhalt
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in dieser Woche über die Verwendung der Mittel des Denkmalschutz-Sonderprogramm XII entschieden. Von diesen Mitteln profitieren auch Projekte aus Sachsen-Anhalt, die insgesamt mit bis zu 1,16 Mio. Euro unterstützt werden.
Staats- und Kulturminister Rainer Robra begrüßte die Entscheidung der Ausschussmitglieder: „Sachsen-Anhalts Denkmallandschaft ist von einem außerordentlichen Reichtum und ihre Pflege und Erhaltung ist uns ein wichtiger Auftrag. Dem Haushaltsausschuss des Bundestages danke ich daher für die Unterstützung einiger bedeutender Denkmalschutz-Projekte hier im Land. Mit den zur Verfügung gestellten Geldern können vor Ort wichtige Vorhaben realisiert werden.“
Zur Förderung in Sachsen-Anhalt sind folgende Projekte vorgesehen:
- Blankenburg, Großes Schloss: 445.000 Euro
- Magdeburg, Studiokino: 387.000 Euro
- Halle (Saale), Häuser 22-24 am Franckeplatz 1: Förderhöhe noch in Abstimmung
- Oranienbaum-Wörlitz, Fleischer & Kindermann-Orgel in der Stadtkirche: 80.000 Euro
Im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramm XII werden parlamentarische Mittel in Höhe von rund 48,87 Mio. Euro für 162 Projekte in den Regionen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind für kulturell bedeutsame Denkmäler und historische Orgeln in ganz Deutschland vorgesehen.
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