Pressemitteilung: 402/2023
Magdeburg, den 25.08.2023

Ab sofort Förderung von Projekten zur Stärkung des Medienstandortes möglich

Mit einem Förderprogramm will Sachsen-Anhalt die überregionale Wahrnehmbarkeit des vielfältigen Medienschaffens im Land erhöhen. Hierfür können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Diese sind an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Bewilligungsbehörde zu richten.

Mit Blick auf den Fachkräftemangel und die Nachwuchsförderung sollen sich die vielen jungen Talente der Medien- und Designstudiengänge an den Hochschulen des Landes angesprochen fühlen, aber ebenso die zahlreichen Dienstleister und Vereine.

„Die kulturwirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts als innovativer Medienstandort und die Vernetzung seiner Akteure stehen im Mittelpunkt des Förderprogramms. Beispielhaft sehe ich hier die Bereiche Postproduktion, Animation, neue Medien und Wissenschaftskommunikation. Gefördert werden sollen insbesondere auch Maßnahmen zur Professionalisierung“, so Staatsminister und Minister für Kultur, Rainer Robra. Daneben sieht Robra Bedarfe zur Förderung des kreativen Medienschaffens in Sachsen-Anhalt durch innovative und kulturell qualitätsvolle audiovisuelle Medienproduktionen besonders in frühen Phasen der Entstehung. Hier ergänzt das Programm die bisherigen Förderlandschaft.

Hintergrund:

Vornehmlich kulturwirtschaftliche Vorhaben mit deutlichem Bezug zum oder erkennbar positiven Effekten für den Medienstandort Sachsen-Anhalt sind Gegenstand der Förderung. Es stehen in diesem Jahr noch circa 420.000 Euro zur Verfügung. Für das kommende Jahr sind weitere Haushaltsmittel angemeldet. Die Fördermittel müssen in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden. Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt - bei der Förderung audiovisueller Medienproduktionen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Informationen stehen unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/kreativ-sein/medienpro zur Verfügung. Beratung gibt es unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.

Die Richtlinie finden Sie ebenfalls hier: www.medien.sachsen-anhalt.de

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