Veröffentlichung des 24. KEF-Berichts – Robra erinnert an die Erwartung der Länder an die Anstalten ihren Reformweg verstärkt weiterzuverfolgen
Mit der Veröffentlichung des 24. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist das Warten auf die Empfehlung zur Beitragsanpassung für die Beitragsperiode von 2025 bis 2028 beendet.
Die KEF empfiehlt darin den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent monatlich anzupassen. Sie berücksichtigt dabei, dass die Anstalten in der laufenden Beitragsperiode über 1 Milliarde Euro an Beitragsmehreinnahmen zurücklegen konnten.
Die unabhängige und mit Experten besetzte Kommission hat die Aufgabe, die Bedarfsanmeldungen der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios auf Basis der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu überprüfen und den Finanzbedarf zu ermitteln. Als Ergebnis ihrer Prüfung gibt sie schließlich eine Empfehlung zur Beitragsanpassung ab, die die Grundlage für die Entscheidung der Länder zum weiteren Vorgehen ist. Zudem gibt sie den Rundfunkanstalten mit diesem Bericht eine nie dagewesene Zahl von Empfehlungen und Hinweisen zur Verwirklichung von Wirtschaftlichkeitspotenzialen etwa bei den Vergütungen, deren Umsetzung in der Verantwortung der Anstalten liegt.
Der für Medien zuständige Staatsminister Robra wies darauf hin, dass die Länder bestrebt sind, auch gegenüber der KEF-Empfehlung weitere Einsparungen zu realisieren, so dass im Ergebnis eine Beitragserhöhung vermieden werden kann. Dazu haben sie selber einen Prozess eingeleitet, der schon im Herbst 2024 zu einem Reformstaatsvertrag führen soll.
Unabhängig vom Vorschlag der KEF sind aber auch alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert, den im Jahr 2016 begonnenen und schleppend verlaufenden Reformprozess zu Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entschlossen voranzutreiben und Einsparpotenziale zu heben sowie Synergien zu nutzen. Hierzu stellte Robra fest, dass die Länder die Intendantinnen und Intendanten jüngst nachdrücklich aufgefordert haben, konkrete Zeitpläne für ihren Reformweg vorzulegen.
In Bezug auf Kooperationen der Anstalten untereinander erinnerte Robra an die Vorgabe, im Staatsvertrag verbindliche und transparente öffentlich-rechtliche Verträge darüber abzuschließen. Ferner erwartet er zur Bezifferung von bereits in diesem Jahr absehbaren Einsparungen, die in den Jahren 2025 bis 2028 wirksam werden können, die Vorlage von ebenfalls verbindlichen finanzwirksamen Selbstverpflichtungserklärungen der Anstalten. Die Rundfunkanstalten könnten so einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass das Vertrauen in die öffentlich-rechtlichen Medien und ihren Finanzbedarf gestärkt wird.
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