Fast 80 Millionen Euro für Ausbau von Ganztagsangeboten in Sachsen-Anhalt
Für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulter in Sachsen-Anhalt stehen fast 80 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Dem entsprechenden Förderrichtlinien-Entwurf hat das Kabinett am Dienstag in Magdeburg zugestimmt. Damit kann die praktische Umsetzung dieses Bundesinvestitionsprogramms in Sachsen-Anhalt zeitnah beginnen. Der mit dem Ganztagsförderungsgesetz des Bundes geregelte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt am 1. August 2026 stufenweise bundesweit in Kraft, so dass ab 2029 allen Kindern der Klassen eins bis vier ganztägige Betreuung zusteht. Damit wird bundesweit eine Betreuungslücke geschlossen, die für viele Familien besteht, sobald die Kinder eingeschult worden sind.
In Sachsen-Anhalt gibt es diesen Rechtsanspruch bereits seit 1991. Sozialministerin Petra Grimm-Benne betonte: „Unser Anspruch ist es, den Kindern auch künftig eine bestmögliche Bildung und Förderung zu ermöglichen. Zuwendungen können beantragt werden für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Grund- und Förderschulen, wenn damit zusätzliche ganztägige Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter geschaffen werden und sie somit dem qualitativen Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten dienen.“
Der Bund unterstützt die Länder beim Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. In einem ersten Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hatte der Bund 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen rund 20,6 Millionen Euro auf Sachsen-Anhalt, die bereits nahezu vollständig umgesetzt werden konnten.
Über das Ganztagsfinanzhilfegesetz stellt der Bund nun die weiteren 2,75 Milliarden Euro zur Verfügung, von denen knapp 80 Millionen Euro auf Sachsen-Anhalt entfallen. Die Bewilligung und Erstellung der Zuwendungsverträge sollen durch die örtlichen Träger der Jugendhilfe erfolgen. Dort können interessierte Träger Anträge und Nachfragen stellen.
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt schon jetzt bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang einen gesetzlichen Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Dieser Anspruch gilt sogar bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, soweit Plätze vorhanden sind. Der zeitliche Umfang beträgt 8 Stunden täglich für Krippen- und Kindergartenkinder und ist bedarfsorientiert. Sofern Eltern aufgrund der familiären Situation oder wegen anderer Gründe Bedarf anmelden, besteht ein Anspruch auf eine erweiterte ganztägige Betreuung von bis zu 10 Stunden täglich. Für Schulkinder besteht ein Anspruch auf bis zu 6 Stunden je Schultag – zusätzlich zur Schulzeit von 5,5 Stunden in den Grundschulen mit verlässlichen Öffnungszeiten. In den Ferienzeiten besteht für Hortkinder der gleiche Anspruch wie für Krippen- und Kindergartenkinder.
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