Pressemitteilung: 335/2024
Magdeburg, den 01.08.2024

Förderaufruf 2025 für Denkmalpflege-Bundesprogramm Industriekultur (InKult)

Für das Mitteldeutsche Revier Sachsen-Anhalt stehen bis 2038 rund 34 Millionen Euro im Denkmalpflege-Bundesprogramm „Industriekultur“ (InKult) aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen zur Verfügung.

Bis zum 25.8.2024 können in der nun anstehenden Förderrunde 2025-2028 Projektanmeldungen für Vorhaben im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden.

Rainer Robra, Staatsminister und Minister für Kultur, unterstreicht den Wert des Programms und ermuntert zur Antragstellung: „Sachsen-Anhalt verfügt über ein vielfältiges kulturelles Erbe im Industriebereich. Das Land gehört zu traditionsreichsten Industrieregionen Europas und ist Heimat vieler bahnbrechender Innovationen. Das Bundesprogramm Industriekultur ermöglicht die Realisierung von Projekten, die diese einzigartige Industriegeschichte pflegen und zukünftigen Generationen lebendig vermitteln. Ich lade alle potenziellen Antragsteller ein, die Möglichkeiten dieser Förderung zu nutzen.“

Gefördert werden Maßnahmen an herausragenden Industriegebäuden und -anlagen zur Sicherung, Sanierung, Restaurierung sowie Modernisierung, insbesondere unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Es muss ein starker unmittelbarer oder mittelbarer Bezug zur Braunkohleförderung und Energiegewinnung erkennbar sein.

In Sachsen-Anhalt ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) mit der Umsetzung des Programms beauftragt. Sie wird ein zweistufiges Antragsbearbeitungsverfahren durchführen. Die Projektanmeldung muss bis zum 25. August 2024 bei den Förderlotsen der IB eingereicht werden. Nach Prüfung der Förderwürdigkeit sollen die Unterlagen mit der Stellungnahme der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt bei der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) bis zum 22. September 2024 fristgerecht eingereicht werden.

Nach Abschluss der Bewertung durch die BKM erfolgt eine Benachrichtigung durch die IB. Sofern die Prüfung positiv ausgefallen ist, kann in einem zweiten Schritt die Antragstellung erfolgen.

Weiterführende Informationen sowie die Antragsformulare können der Website https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/inkult entnommen werden.

 

 

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