Pressemitteilung: 430/2024
Magdeburg, den 18.09.2024

Land und „Gruppe der Zweiten Generation“ einig: Stollensystem muss für Gedenkstättenarbeit zugänglich sein

Auf Einladung von Dr. Sebastian Putz, Staatssekretär für Kultur und Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, hat am 18. September 2024 ein Ortstermin in der Gedenkstätte für die Opfer des KZ-Langenstein-Zwieberge stattgefunden. Damit nahm Putz eine Bitte Jean-Louis Bertrands auf, Sohn des 2013 verstorbenen und auf dem Gelände der Gedenkstätte begrabenen ehemaligen Häftlings Louis Bertrand.

Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg Ende April das vom Land geltend gemachte Vorkaufsrecht zum Erwerb des historischen Teils des von KZ-Häftlingen unter unzumutbaren Bedingungen errichteten unterirdischen Stollensystems abgewiesen hatte, waren Bertrand und andere Angehörige ehemaliger Häftlinge in Sorge darüber, dass der öffentliche Zugang zum Stollensystem nicht mehr gewährleistet werden könnte und das Stollensystem kommerziell genutzt werde. In einem offenen Brief vom 8. Juli 2024, der die Unterschriften von 26 Mitgliedern der „Gruppe der Zweiten Generation“ bzw. des Fördervereins der Gedenkstätte trägt, hatte er sich an die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt gewandt und um ein Treffen sowie Antworten auf konkrete Fragen zur Zukunft des Stollensystems gebeten.

Die Vertreter der „Gruppe der Zweiten Generation“ sprechen sich strikt gegen die öffentlich bekannt gewordenen Nutzungspläne des neuen Eigentümers aus und fordern, diese zu verhindern.

Die „Gruppe der Zweiten Generation“ und der Förderverein der Gedenkstätte sind sich mit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur sowie der Gedenkstättenstiftung darin einig, dass die Nutzung des authentischen Teils des Stollensystems ein Herzstück der Bildungsarbeit der Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge ist und dass es Ziel sein muss, dieses dauerhaft zu sichern. Sie betrachten diesen Ort unverändert als zentral für die Erinnerungskultur des Landes und der Gedenkstättenarbeit vor Ort.

Staatssekretär Putz sagte, das Land sei intensiv bemüht, den vom neuen Eigentümer zugesicherten Zugang für Besuchergruppen mindestens beizubehalten und nach Möglichkeit einen erweiterten Rundgang zu schaffen. Damit folge man einem Auftrag des Landtags aus dem November 2018 zur Umsetzung der Petition 7-K/00056. Diese war vom Förderverein der Gedenkstätte mit dem Ziel eingereicht worden, „den ungehinderten kostenfreien Zugang zum Stollen für die Besucherinnen und Besucher der Gedenkstätte zu gewährleisten und eine angemessene Erweiterung des Rundgangs durch den seit 1945 weitgehend unveränderten Teil des Stollens, um das Ausmaß der menschenverachtenden Zwangsarbeit noch besser kenntlich zu machen".

Die Nutzung könne auf verschiedene Weise – so z.B. durch einen Nutzungsvertrag, verwaltungsrechtlich auf Grundlage des Denkmalschutzrechtes oder durch Kauf – gesichert werden, so Putz. Man stehe in Kontakt mit dem neuen Eigentümer und setze auf eine einvernehmliche Lösung.

Putz sagte, da die Stollenanlage auf Dauer als Kulturdenkmal geschützt sei, seien alle Veränderungen baulicher Art oder der Nutzung genehmigungspflichtig. Eine kommerzielle Nutzung oder Vermarktung des authentischen Teils der Stollenanlage schließe sich aufgrund der Geschichte und des Charakters des Gedenkortes nicht nur aus moralischen, sondern insbesondere auch aus denkmalschutzrechtlichen Gründen aus. Eine konkrete Prüfung setze einen Antrag voraus. Dieser liege bisher nicht vor.

Der Ortstermin hatte mit einem Besuch des von der Gedenkstätte genutzten Abschnitts des Stollensystems begonnen. Es schloss sich der Austausch in der Gedenkstätte an. Teilgenommen haben neben den Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der zweiten Generation und der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur auch Vertreterinnen und Vertreter der Gedenkstättenstiftung, der Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge, ihres internationalen Fördervereins, des Landesverwaltungsamtes als obere Denkmalschutzbehörde, des Landkreises Harz als untere Denkmalschutzbehörde und des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt.

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