Ergebnisse der Steuerschätzung vom Oktober 2024 Erneute Abwärtskorrektur der Steuereinnahmen
Die konjunkturelle Erholung der deutschen Wirtschaft lässt weiter auf sich warten. In ihrer aktuellen Herbstprojektion rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2024 mit einem erneuten Rückgang des realen Bruttoinlandproduktes. Diese wirtschaftliche Schwächephase schlägt sich auch in der prognostizierten Entwicklung der Steuereinnahmen nieder. Für den Landeshaushalt Sachsen-Anhalts werden im Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung geringere Steuereinnahmen erwartet.
Gegenüber dem Haushaltsplan 2024, der auf der Steuerschätzung vom Mai 2023 basiert, werden um 692 Mio. Euro niedrigere Einnahmen aus Steuern und Bundesergänzungszuweisungen erwartet. Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2025/2026, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet, reduzieren sich die Einnahmeerwartungen um 398 Mio. Euro und 393 Mio. Euro. Diese Steuermindereinnahmen ergeben sich für Sachsen-Anhalt neben der schwachen Konjunktur auch aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem. So verliert Sachsen-Anhalt anteilig Bundesergänzungszuweisungen sowie Mittel aus dem Finanzkraftausgleich, der in die Berechnung der Umsatzsteuer einfließt.
Finanzminister Michael Richter:
„Aufgrund des Symmetriegebots der Schuldenbremse können die prognostizierten Mindereinnahmen im Haushaltsvollzug 2024 über konjunkturbedingte Kreditaufnahmen ausgeglichen werden. Dies gilt auch für den im parlamentarischen Verfahren befindlichen Haushaltsplanentwurf 2025/2026, so dass sich hier aus der Steuerschätzung kein Anpassungserfordernis ergibt. Der erneute Rückgang der Einnahmeerwartungen verdeutlicht allerdings, dass die mit dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/2026 vor allem in Bezug auf den Personalbestand in der Landesverwaltung eingeleiteten strukturellen Anpassungsschritte notwendig sind. Die gegenwärtige Situation der öffentlichen Haushalte eröffnet keine Spielräume für zusätzliche Ausgabenwünsche im Land. Zudem sollte die Debatte auf Bundesebene über Steuerentlastungen mit Augenmaß geführt werden. Hier ist zu beachten, dass jede Steuerentlastung zu Mindereinnahmen führen wird.“
Auch für die Kommunen Sachsen-Anhalts resultieren aus der Steuerschätzung pessimistischere Einnahmeerwartungen. Für das Jahr 2024 liegen die prognostizierten Steuereinnahmen der Gemeinden um 39 Mio. Euro niedriger als bei der vergangenen Schätzung im Mai 2024, für die Jahre 2025 und 2026 sind es 49 Mio. Euro und 36 Mio. Euro weniger.
Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über X, Instagram, YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de