Begrenzung der irregulären Migration
Sachsen-Anhalt führt die Bezahlkarte für Asylbewerber landesweit ein
In Sachsen-Anhalt beginnt die landesweite Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber. Alle Landkreise und kreisfreien Städte erhalten ab sofort rund 9.500 Bezahlkarten vom Dienstleister. Die Aushändigung der ersten Bezahlkarten an Leistungsberechtigte kann damit noch im November 2024 erfolgen.
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, noch in diesem Jahr die Bezahlkarte in Sachsen-Anhalt einzuführen. Sie reduziert den Verwaltungsaufwand und lässt die Hilfen denen zukommen, für die sie gedacht sind. Zudem schränkt sie den Missbrauch ein und verringert die Anreize, allein aus finanziellen Gründen in unser Sozialsystem einzuwandern.“
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Bezahlkarte ist ein Baustein neben anderen, um irreguläre Migration zu reduzieren. Es soll verhindert werden, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ins Ausland transferiert oder zur Bezahlung von Schleppern genutzt werden. Sachsen-Anhalt hat sich in den letzten Wochen und Monaten intensiv auf die landesweite Einführung vorbereitet. Bargeld für Asylbewerber gibt es nun nur noch als kleines Taschengeld bis 50 Euro pro Monat.“
Landrat des Landkreises Börde Martin Stichnoth: „Die Bezahlkarte ist ein wichtiger Schritt, um den Alltag der Betroffenen zu erleichtern und gleichzeitig Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, in dem sie einen direkten, sicheren und kontrollierten Umgang mit finanziellen Leistungen gewährleistet.“
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion (ohne Kontobindung), die eine diskriminierungsfreie elektronische Bezahlung in Geschäften und bei Dienstleistern ermöglicht. Asylbewerbern wird ein Guthaben auf die Bezahlkarte gebucht, dessen Höhe ihrem (bisherigen) individuellen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entspricht. Damit sollen bisherige Geldleistungen weitestgehend ersetzt werden. Soweit bislang Sachleistungen gewährt wurden, bleibt es bei diesen Sachleistungen.
Die Nutzung der Karte unterliegt bestimmten Einschränkungen: Überweisungen ins Ausland oder Überziehungen sind nicht möglich. Bargeldabhebungen sind grundsätzlich auf 50 Euro je Leistungsberechtigten und damit auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschränkt. Online-Zahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Überweisungen und Lastschriften können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zur Abdeckung dringend notwendiger Bedarfe freigeschaltet werden (z. B. Deutschland-Ticket oder Mobilfunkverträge).
Der Bund und alle Bundesländer hatten sich entschieden, eine Bezahlkarte für Asylbewerber mit bundeseinheitlichen Mindeststandards für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Die Dataport AöR wurde daraufhin von Sachsen-Anhalt und 13 weiteren Bundesländern mit der Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens beauftragt. Seit dem 15. Oktober 2024 ist die Vergabeentscheidung an ein Konsortium unter Federführung der Secupay AG rechtskräftig. Die Kosten des Vergabeverfahrens, der Einführung und des weiteren Betriebs trägt das Land. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben eine inhaltsgleiche, aber eigenständige Lösung gewählt.
Fragen und Antworten zum Thema Bezahlkarte können online abgerufen werden: lsaurl.de/Bezahlkarte
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