Pressemitteilung: 017/2025
Magdeburg, den 14.01.2025

Modernisierung des Polizeigesetzes/Kabinett beschließt Gesetzesentwurf

Das sachsen-anhaltische Kabinett hat heute einen Entwurf des Ministeriums für Inneres und Sport zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen‑Anhalt (SOG LSA) beschlossen.

Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Novelle nehmen wir eine Reihe wichtiger Anpassungen vor, um der Landespolizei einen modernen und zeitgemäßen Handlungsrahmen an die Hand zu geben. Dabei haben wir den Grundrechtsschutz der Bürger, den Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt.“

Es soll neue Regelegungen im Zusammenhang mit dem Präventivgewahrsam, der Durchführung automatisierter Kennzeichenerfassungen, automatisierten Datenanalysen und dem Opferschutz geben:

  1. Präventivgewahrsam

Zur Abwehr einer terroristischen Straftat soll zukünftig für den Verhinderungs- bzw. Unterbindungsgewahrsam eine Höchstdauer von 14 Tagen mit Verlängerungsmöglichkeit um einmalig 14 Tage und nochmals einmalig um höchstens sieben Tage vorgesehen werden. „Bei der geplanten zeitlichen Ausweitung des Präventivgewahrsams geht es allein um die Verhinderung von terroristischen Straftaten, nicht um das Festsetzen von Klimaklebern.“, erläutert Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.

Derzeit darf die höchstzulässige Dauer des Verhinderungsgewahrsams auch zur Verhinderung von terroristischen Straftaten nicht mehr als vier Tage betragen.

  1. Einführung der automatischen Kennzeichenerfassung

Zu präventiven Zwecken soll zukünftig auch in Sachsen-Anhalt die automatische Kennzeichenerfassung möglich sein. Die Landespolizei hat in der Vergangenheit bereits Fahndungsdaten in die Systeme anderer Bundesländer einpflegen lassen. Nunmehr soll es eine eigene gesetzliche Grundlage geben. Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Eine automatische Kennzeichenerfassung zur Gefahrenabwehr gibt es in zwölf Bundesländern, in Sachsen-Anhalt aber bislang nicht. Es geht zum Beispiel darum, die Anreise von gewaltbereiten, teilweise international agierenden Hooligans zu verhindern.“

  1. Operative und strategische Datenanalyse

Wegen des stetigen Anstiegs von vorhandenen und auszuwertenden Daten bedarf es auch in Sachsen-Anhalt der Möglichkeit, automatisierte Datenanalysen durchzuführen. Im Vergleich zum Datenabgleich zeichnen sich automatisierte Datenanalysen dadurch aus, dass sie darauf gerichtet sind, neues Wissen zu erzeugen. Zwischen dem Bund und den Ländern ist bereits die Beschaffung einer Software zur operativen und strategischen Datenanalyse abgestimmt. Mit der Novelle des SOG LSA sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich Sachsen-Anhalt an dem bundesweiten Vorhaben beteiligen kann.

  1. Stärkung des Opferschutzes

„Mit der Novelle soll der Schutz von Opfern und potenziellen Opfern häuslicher Gewalt verbessert werden. So soll es zukünftig beispielsweise möglich sein, dass zum Schutz von Opfern umfassende Daten- und Übermittlungssperren eingerichtet werden. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, vorübergehend eine Tarnidentität zu genehmigen“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.

Darüber hinaus sollen Behörden und Organisationen zum Schutz von Opfern noch enger – auch im Rahmen von Fallkonferenzen – zusammenarbeiten können. Es werden Übermittlungspflichten für die Gerichte in Gewaltschutzsachen eingeführt. Außerdem wird es die Möglichkeit zur Verlängerung der Dauer polizeilicher Maßnahmen im Fall eines Antrags auf zivilrechtlichen Schutz geben.

  1. Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht

Mit der Aktualisierung werden ebenso Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre zum Polizeirecht im SOG LSA Berücksichtigung finden. Hierzu gehören:

Mit dem Beschluss des Kabinetts ist der Weg für die Beratung der Novelle des SOG LSA im Landtag von Sachsen-Anhalt frei.

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