Pressemitteilung: 071/2025
Magdeburg, den 25.02.2025

Kabinett beschließt Novelle des Hochschulmedizingesetzes/ Wissenschaftsministerium macht Universitätsmedizin fit für die Zukunft

Sachsen-Anhalt macht seine Universitätsmedizin fit für die Zukunft. Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag die vom Wissenschaftsministerium erarbeitete Novelle des Hochschulmedizingesetzes beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Beratung und abschließende Beschlussfassung im Landtag. Die Novelle umfasst neue Regelungen für die Medizinischen Fakultäten der Universitäten Halle und Magdeburg sowie für die zwei Universitätsklinika. Im Kern geht es um eine bessere Planungssicherheit für Investitionen, eine stärkere wirtschaftliche Eigenverantwortung und die Möglichkeit für mehr Kooperation mit anderen Klinika, um den künftigen Anforderungen an die Kliniklandschaft in Sachsen-Anhalt zu entsprechen.

 

Dazu sagte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Die Novelle schafft die Basis für eine weiterhin leistungsfähige Universitätsmedizin auf hohem wissenschaftlichen und medizinischen Niveau in Sachsen-Anhalt. Mir ist besonders wichtig, dass wir unseren beiden Uniklinika mehr Handlungsmöglichkeiten im Wettbewerb geben. Deshalb haben wir die Leitplanken für wirtschaftliche Betätigung und Investitionen ebenso angepasst wie die Regelungen zur Struktur der Medizinischen Fakultäten und Uniklinika. Das neue Gesetz macht unsere Universitätsmedizin ein ganzes Stück weit zukunftsfest.“

 

Das derzeit geltende Hochschulmedizingesetz des Landes stammt aus dem Jahr 2005 und ist seitdem nur punktuell angepasst worden. In den heute beschlossenen Gesetzentwurf eingeflossen sind Anregungen im Rahmen der Anhörung u.a. von Hochschulen, Universitätsmedizin, Ärzte- und Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gewerkschaften, Personalvertretungen und Studierendenräten.

Die zentralen neuen Regelungen im Detail:

 

 

 

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