Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 - Innenministerium zieht Bilanz für das Jahr 2024
Am heutigen Dienstag stellte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang gemeinsam mit Landespolizeidirektor Mario Schwan die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 vor. Danach ist im vergangenen Jahr die Zahl der erfassten Straftaten in Sachsen‑Anhalt um 5 Prozent gesunken. In absoluten Zahlen bedeutet dies einen Rückgang um 9.626 Fälle auf nun insgesamt 184.183 Straftaten.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Das Jahr 2024 war für die Landespolizei allein mit Blick auf die angespannte Sicherheitslage sehr herausfordernd. Es ist erfreulich, dass die Zahl der insgesamt erfassten Straftaten wieder zurückgegangen ist. Gleichwohl ist den Sicherheitsbehörden sehr bewusst, dass sich die Menschen nach der schrecklichen Messerattacke in Wolmirstedt und der furchtbaren Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt zunehmend unsicher fühlen. Dem begegnet die Landespolizei durch sichtbare Präsenz und den tagtäglichen engagierten Einsatz für die Sicherheit in unserem Land“.
Die Aufklärungsquote ist mit 55,3 Prozent in etwa auf dem Vorjahresniveau (2023: 55,9 Prozent) geblieben. So wurden vergangenes Jahr 101.923 Fälle von der Polizei aufgeklärt (2023: 108.431).
Die PKS weist für das Jahr 2024 insgesamt 67.886 Tatverdächtige aus (2023: 71.066). 79,2 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen waren Erwachsene, 7,0 Prozent Heranwachsende, 8,6 Prozent Jugendliche und 5,2 Prozent Kinder.
Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen ist (nach einem deutlichen Anstieg im letzten Jahr) im Jahr 2024 erneut gestiegen und liegt bei 29,6 Prozent (2023: 28,4 Prozent; 2022: 22,6 Prozent). Selbst wenn ausländerrechtliche Verstöße, die von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden, herausgerechnet werden, liegt der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei 23,7 Prozent (2023: 22,3 Prozent). Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen geht es insbesondere um folgende Nationalitäten: Syrien (2.679 Tatverdächtige), Rumänien (1.420 Tatverdächtige), Polen (1.367 Tatverdächtige), Ukraine (1.261 Tatverdächtige) sowie Afghanistan (840 Tatverdächtige).
Diese Entwicklung geht mit einem weiter gestiegenen Anteil der durch nichtdeutsche Tatverdächtige verübten Straftaten einher: Der Anteil der von nichtdeutschen Tatverdächtigen verübten Straftaten an den im Jahr 2024 erfassten Gesamtstraftaten lag bei 15,4 Prozent (2023: 14,6 Prozent). Ohne ausländerrechtliche Verstöße ist der Anteil der von nichtdeutschen Tatverdächtigen verübten Straftaten auf 12,5 Prozent (2023: 11,8 Prozent) gestiegen.
Von den 20.115 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 13.809 Zuwanderer, also nichtdeutsche Personen, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Die Zuwanderer haben einen Anteil von 20,3 Prozent an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen im Jahr 2024 (2023: 20,2 Prozent). Selbst wenn ausländerrechtliche Verstöße, die nur von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden können, herausgerechnet werden, liegt der Anteil der Zuwanderer bei 13,7 Prozent (2023: 13,4 Prozent) aller Tatverdächtigen.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Anzahl der Tatverdächtigen, die Zuwanderer sind, hatte sich 2023 mehr als verdoppelt und blieb in 2024 auf diesem hohen Niveau. Auch die Zahl der von Zuwanderern begangenen Straftaten blieb in 2024 auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar. Sie kann aber nicht allein von der Polizei gelöst werden. Wer in Deutschland Straftaten begeht, verwirkt sein Gastrecht und muss Deutschland wieder verlassen. Künftig muss gelten: Ein Täter verliert regelmäßig sein Aufenthaltsrecht, wenn er eine so schwere Straftat begeht, dass er rechtskräftig – auch auf Bewährung – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Eine solche Regelausweisung gilt auch, wenn er zum zweiten Mal wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig verurteilt wird, egal ob das Urteil auf Freiheitsstrafe lautet oder nicht. Außerdem muss es bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die schwere – insbesondere extremistische oder terroristische – Straftaten begehen, möglich sein, dass ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt wird.“
Durch Zuwanderer wurden im Jahr 2024 19.784 Straftaten begangen. Damit liegt der Anteil der von Zuwanderern begangenen Straftaten einschließlich der ausländerrechtlichen Verstöße in 2024 bei 10,7 Prozent (2023: 10,4 Prozent; 2022: 5,2 Prozent) am Gesamtstraftatenaufkommen. Von den insgesamt 19.784 Straftaten sind 6.021 Fälle ausländerrechtliche Verstöße. Die Hauptdelikte der von Zuwanderern begangenen Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße bildeten Körperverletzungsdelikte (2024: 2.900 Fälle; 2023: 2.649 Fälle), Diebstahlsdelikte insgesamt (2024: 2.825 Fälle; 2023: 3.187 Fälle) und Delikte in Form von Beförderungserschleichungen (2024: 960 Fälle; 2023: 1.311 Fälle).
Zu einzelnen Straftatengruppen:
Die Diebstahlsdelikte bildeten auch im vergangenen Jahr mit 58.412 Fällen erneut den Großteil der polizeilich registrierten Straftaten. Das ist ein Anteil von 31,7 Prozent am Gesamtstraftatenaufkommen. Im Jahr 2024 stieg die Zahl der registrierten Diebstahlsdelikte insgesamt leicht um 369 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Die Straftaten im Bereich des Ladendiebstahls und des Wohnungseinbruchsdiebstahls gingen indessen zurück. Beim Ladendiebstahl waren es 11.137 erfasste Straftaten im Jahr 2024 und damit 650 weniger Fälle im Vergleich zum Jahr 2023 (11.787 Fälle); dies ist ein Rückgang um 5,5 Prozent. Auch der Wohnungseinbruchsdiebstahl ging insgesamt um 4 Prozent auf 1.696 Fälle zurück; somit konnte hier erstmalig die Grenze von 1.700 Straftaten unterschritten werden.
Ein deutlicher Rückgang ist bei den registrierten Vermögens- und Fälschungsdelikten zu erkennen – 6.381 Fälle weniger (minus 17,1 Prozent) als im Vorjahreszeitraum. Erfasst wurden 30.897 Fälle, im Jahr 2023 waren es noch 37.278 Fälle. Dafür ist insbesondere die rückläufige Entwicklung (minus 27,2 Prozent) beim Waren- und Warenkreditbetrug verantwortlich (2024: 8.677 Fälle; 2023: 11.915 Fälle).
Im vergangenen Jahr wurden 32.703 Straftaten gegen die persönliche Freiheit bzw. Rohheitsdelikte registriert. Das waren 470 Fälle weniger als im Vorjahr (minus 1,4 Prozent). Mit 20.144 Fällen wurden 119 weniger Körperverletzungsdelikte als im Jahr 2023 erfasst (minus 0.6 Prozent). Einen weiteren Rückgang gab es bei den Bedrohungen (2024: 8.199; 2023: 8.255; minus 0,7 Prozent); dagegen gab es 39 mehr Raubstraftaten (2024: 1.308; 2023: 1.269; plus 3,1 Prozent).
Im Bereich der Jugendkriminalität sinken die Fallzahlen deutlich – von 17.409 Fällen im Jahr 2023 auf 16.333 Fälle im Jahr 2024 (minus 1.076 Fälle; minus 6,2 Prozent). In diesem Zuge ist auch ein signifikanter Rückgang der ermittelten Tatverdächtigen zu verzeichnen. Im Jahr 2024 wurden 10.796 Tatverdächtige ermittelt. Das sind 648 Tatverdächtige weniger als im Vorjahr (2023: 11.444).
Während die Anzahl der Tatverdächtigen im Bereich der Jugendkriminalität im Jahr 2024 insgesamt rückläufig ist (minus 5,7 Prozent), ist demgegenüber die Zahl der nichtdeutschenTatverdächtigen ein weiteres Mal angestiegen (2024: 3.366; 2023: 3.071; 2022: 1.953). Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2024 mithin einen Anstieg um 9,6 Prozent. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen macht im Bereich der Jugendkriminalität 31,2 Prozent aus. Die nichtdeutschen Tatverdächtigen kommen im Bereich der Jugendkriminalität insbesondere aus Syrien (1.182), Afghanistan (345), der Ukraine (287), Rumänien (209) und der Türkei (184).
Die Jugendgewaltkriminalität steigt seit 2021 kontinuierlich an. In diesem Bereich wurden 50 Fälle mehr als noch 2023 erfasst (2024: 1.389 Fälle; 2023: 1.339 Fälle; plus 3,7 Prozent). Hieran haben Raubdelikte einen Anteil von fast 22 Prozent (2024: 300 Fälle; 2023: 284 Fälle) und Gefährliche bzw. Schwere Körperverletzung einen Anteil von gut 72 Prozent (2024: 1.003 Fälle; 2023: 984 Fälle).
Im Bereich der Jugendgewaltkriminalität liegt die Zahl der jugendlichen Tatverdächtigen (14 bis unter 18 Jahre) mit 964 auch weiterhin über der Zahl der tatverdächtigen Heranwachsenden (570). Während die Zahl der jugendlichen Tatverdächtigen um 8,2 Prozent gestiegen ist, ist sie im Bereich der Heranwachsenden um 2,2 Prozent gesunken. Die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen ist indessen sowohl im jugendlichen als auch im heranwachsenden Alter im Bereich der Jugendgewaltkriminalität deutlich angestiegen: 304 jugendliche Tatverdächtige und 202 heranwachsende Tatverdächtige hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist in 2024 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um insgesamt 38 Prozent. Nichtdeutsche Tatverdächtige machen einen Anteil von 33 Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Jugendgewaltkriminalität aus.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Anstieg der Tatverdächtigen bei nichtdeutschen Jugendlichen und Heranwachsenden im Bereich der Jugendgewaltkriminalität ist ein Alarmsignal. Die von der Landesregierung heute eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe ‚Bekämpfung von Jugendkriminalität in Sachsen-Anhalt‘ wird insbesondere Antworten auf die besorgniserregend steigende Ausländerkriminalität im Bereich der Jugend- und vor allem der Jugendgewaltkriminalität geben müssen. Kriminelle Karrieren müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaates geahndet und beendet werden.“
Im Bereich der Häuslichen Gewalt sind die Fallzahlen insgesamt weiter angestiegen (2024: 8.391 Fälle; 2023: 7.928 Fälle; plus 5,8 Prozent). Infolgedessen sind auch die Opferzahlen im Bereich der Partnerschaftsgewalt (2024: 5.720 Fälle; 2023: 5.605 Fälle) und der Familiären Gewalt (2024: 3.015 Fälle; 2023: 2.633 Fälle) leicht gestiegen. Ursächlich hierfür könnte der reformierte polizeiliche Opferschutz sowie die seit dem 2. August 2023 in Kraft gesetzte polizeiliche Handlungskonzeption zum situationsangemessenen Handeln bei Häuslicher Gewalt, Stalking und Kindswohlgefährdung sein. Das Öffentlichmachen von Hilfsangeboten könnte das Anzeigeverhalten der Opfer bestärkt haben.
Die registrierten Straftaten im Bereich der Rauschgiftkriminalität haben im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr signifikant abgenommen. 2024 wurden 5.887 Fälle registriert (2023: 8.652) Dies stellt einen deutlichen Rückgang um 2.765 Fälle (minus 32 Prozent) dar. Allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz waren 2024 vorrangig Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis und dessen Zubereitung (2023: 3.834 Fälle; 2024: 1.657 Fälle), gefolgt von Methamphetamin (2023: 1.003 Fälle; 2024: 1.080 Fälle) und Amphetamin (Pulverform oder Tabletten; 2023: 911 Fälle; 2024: 788 Fälle). Die Fallzahlen des unerlaubten Handels bzw. Schmuggels von Betäubungsmitteln waren mit 598 erfassten Fällen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 mit 1.021 registrierten Straftaten ebenso rückläufig. Straftaten des unerlaubten Handels betrafen vorrangig Cannabisprodukte (2023: 544 Fälle; 2024: 76 Fälle) und Metamphetamin (2023: 127 Fälle; 2024: 86). Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielschichtig und lassen sich sowohl auf intensivierte polizeiliche Maßnahmen als auch auf Gesetzesänderungen zurückführen. Einen maßgeblichen Einfluss für die aktuelle Entwicklung stellt die Cannabis-Teillegalisierung dar, welche am 1. April 2024 in Kraft trat.
Landespolizeidirektor Mario Schwan: „Unsere Landespolizei geht konsequent gegen Drogenkriminalität vor. Die Ermittlungserfolge belegen, dass sie bei ihren Ermittlungen sehr aktiv ist, dranbleibt und Straftäter konsequent verfolgt. So konnte die Polizei insgesamt fast 590 Kilogramm Cannabis im Wert von ca. 5,9 Million Euro, ca. 7,4 Kilogramm Kokain im Wert von knapp 560.000 Euro und knapp über 100,3 Kilogramm Amphetamine (in Pulverform) im Wert von über 1 Million Euro im vergangenen Jahr sicherstellen“.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergänzt: „Wenn die Polizei trotz Teillegalisierung im letzten Jahr 590 Kilogramm Cannabis sicherstellt, ist dies ein klarer Beleg, dass der illegale Drogenmarkt nicht verschwindet. Darauf haben alle Innenministerien im Vorfeld hingewiesen. Daher ist es höchste Zeit, diesen falschen Schritt rückgängig zu machen.“
Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über X, Instagram, YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de