Pressemitteilung: 159/2025
Magdeburg, den 29.04.2025

Kabinett übermittelt Gesetz zum Reformstaatsvertrag an den Landtag

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll schlanker, zukunftsfähiger und publizistisch profilierter aufgestellt werden. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute dazu den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Reformstaatsvertrags an den Landtag übermittelt. Nach einer breiten öffentlichen Anhörung und Abstimmung mit allen Ländern ist der Staatsvertrag im März 2025 von allen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet worden. Jetzt folgen die parlamentarischen Beratungen.

Der Reformstaatsvertrag beinhaltet tiefgreifende Maßnahmen zu einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Strukturen sollen deutlich effizienter gestaltet, Aufgaben klarer beschrieben werden und es soll ein stärkerer Fokus auf den Online-Bereich gelegt werden. Die Finanzierung bleibt wie bisher über den Rundfunkbeitrag geregelt.

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll so weiterhin seine wichtige Rolle in der freien und vielfältigen Meinungsbildung erfüllen, insbesondere im Zeitalter der Digitalisierung“, erklärt der für Medien zuständige Chef der Staatskanzlei, Rainer Robra. Er betont zugleich, dass Sachsen-Anhalt eine Anhebung des Rundfunkbeitrags weiterhin ablehne. „Die Sender sind mehr als auskömmlich finanziert“, so Robra. Dies haben die Länder jüngst auch in einer gemeinsamen Stellungnahme dem Bundesverfassungsgericht dargelegt.

„Der Reformstaatsvertrag ist ein wichtiger und richtiger erster Schritt hin zu einem modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Jetzt liegt es an den Sendern, die Reform zügig und entschlossen umzusetzen. Klar ist aber auch: Weitere Schritte müssen folgen, um dauerhaft die Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit der von allen finanzierten Medienhäusern zu sichern“, so Robra.

Die Novelle zum Finanzierungsstaatsvertrag ist nicht Bestandteil des Reformstaatsvertrages. Sachsen-Anhalt hat die Unterzeichnung des Finanzierungsstaatsvertrages wegen der Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten ausgesetzt.

 

Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über X, Instagram, YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg


Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung