Änderungsvertrag zum Sicherheitsstaatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinschaft unterzeichnet
In der Staatskanzlei ist heute der Vertrag zur Änderung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft zu baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen, deren Wartung und zu Wachpersonal (Sicherheitsstaatsvertrag) unterzeichnet worden. Die Unterzeichnung des Vertrages erfolgte für die Jüdische Gemeinschaft durch Inessa Myslitska vom Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt, Dr. Alexander Wassermann von der Jüdischen Gemeinde zu Dessau, Max Privorozki von der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale), Larisa Korshevnyuk von der Jüdischen Gemeinde zu Magdeburg, Eva Malischewski von der Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg und für das Land Sachsen-Anhalt durch Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff.
Die Änderung des Vertrages war zum einen durch den Neubau von Synagogen in Dessau-Roßlau und Magdeburg sowie durch zu erwartende Kostensteigerungen bei der dauerhaften und angemessenen Absicherung des Gemeindelebens notwendig geworden. So wird es ab 2027 eine Dynamisierung der Bedarfe für Wachdienstleistungen geben. Zugleich wird die Vertragslaufzeit von fünf auf zehn Jahre verlängert.
„Wir wollen, dass sich das jüdische Leben in Sachsen-Anhalt weiter gut entwickelt und entfaltet. Dafür den notwendigen Schutz zu gewähren, ist das Anliegen des Sicherheitsstaatsvertrages“, so Haseloff.
Hintergrund: Der Sicherheitsstaatsvertrag war in der Folge des Anschlags von Halle (Saale) vom 9. Oktober 2019 geschlossen worden. Nach der Unterzeichnung des Änderungsvertrages wird das Innenministerium ein Zustimmungsgesetz vorlegen, dass dem Landtag zugeleitet wird.
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