Kabinett beschließt Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung
Willingmann: Eigentümer und Mieter in Sachsen-Anhalt erhalten Planungssicherheit
Die Wärmewende nimmt in Sachsen-Anhalt zunehmend Fahrt auf. Wer heute neu baut, setzt zumeist auf klimaneutrale Heiztechnik. Wie auch die Bestandsbauten in den Städten und ländlichen Gebieten des Landes künftig klimaneutral geheizt werden könnten, werden die Gemeinden im kommunalen Wärmeplänen darlegen. Am heutigen Dienstag hat das Kabinett das Landesgesetz zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes beschlossen, das Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann vorgelegt hatte. Es wird nun dem Landtag für die weiteren Beratungen zugeleitet. Mit dem Landesgesetz werden Sachsen-Anhalts Städte und Gemeinden verpflichtet, bis spätestens 2028 Wärmepläne zu erstellen.
„Mit der kommunalen Wärmeplanung erhalten Eigentümer und Mieter die notwendige Planungssicherheit, wenn es darum geht, den alten oder kaputten Heizkessel zu ersetzen, auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusteigen“, erklärte der Minister. „Jeder weiß, dass eine neue Heizung viel Geld kostet. Daher muss die Entscheidung, welche Heiztechnik künftig zum Einsatz kommt, wohl überlegt sein. Die Wärmeplanung ist dafür eine wichtige Grundlage. Unser Ziel ist hierbei eine verlässliche und pragmatische Politik, die niemanden überfordert und zugleich dazu beiträgt, die Wärmewende im Lande weiter voranzutreiben.“
Die Städte Magdeburg und Halle mit mehr als 100.000 Einwohnern haben nun bis zum 30. Juni 2026 Zeit, Wärmepläne zu erstellen. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern haben zwei Jahre länger bis zum 30. Juni 2028 Zeit. „Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht, entsprechende Pläne zu erstellen. Ich gehe davon aus, dass bis zum Jahresende landesweit mehr als 50 Wärmeplanungen abgeschlossen sein werden“, betonte Willingmann. 62 Gemeinden hatten sich bereits im vergangenen Jahr erfolgreich für eine Bundesförderung beworben und konnten dadurch die Planung vorantreiben. Die übrigen Gemeinden werden die Wärmeplanung über den Mehrbelastungsausgleich finanziell stemmen, den das neue Landesgesetz vorsieht.
Finanziert wird die Wärmeplanung im Land mit rund 12 Millionen Euro Bundesmitteln. Der Mehrbelastungsausgleich, den das Land an die Gemeinden zahlt, hängt dabei unter anderem von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde ab. Auch werden später Folgekosten für anlassbezogene Aktualisierungen der Wärmepläne ausgeglichen.
Minister informiert sich auf Energie-Sommertour über Wärmepläne vor Ort
Willingmann kündigte an, sich im Rahmen seiner Energie-Sommertour kommende Woche mit mehreren Kommunen über die Erstellung der Wärmepläne sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit der Energie- und Wärmewende auszutauschen. „Ich bin sehr daran interessiert, vor Ort zu erfahren, ob und wenn ja, wo, der Schuh drückt. Zugleich freue ich mich auch darauf, innovative Lösungen kennen zu lernen, die klimaneutrale Energie- und Wärmeversorgung vor Ort ermöglichen.“ Neben Terminen zur kommunalen Wärmeplanung ist auch ein Besuch im Kraftwerk Schkopau vorgesehen.
Wer neu baut, setzt auf klimaneutrale Heiztechnik
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes werden aktuell 672.612 der insgesamt rund 1,2 Millionen Wohnungen in Sachsen-Anhalt mit Gas beheizt; der Anteil der Gasheizungen liegt damit bei 53,2 Prozent. 323.308 Wohnungen werden mit Fernwärme versorgt, weitere 157.640 Wohnungen mit Heizöl. In 23.874 Wohnungen kamen Solar-/Geothermie oder Wärmepumpen als Energieträger zum Einsatz. Anders sieht das Bild bei Neubauprojekten aus: Von landesweit 10.077 im Jahr 2022 genehmigten Bauvorhaben für Wohnungen sahen 6.945 die Nutzung von Wärmepumpen und anderer nachhaltiger Heiztechnik vor. Ein Bundesvergleich aus dem Jahr 2023 kommt sogar auf einen Wärmepumpen-Anteil von 88,3 Prozent in Sachsen-Anhalt.
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