Sachsen-Anhalt schließt Vertrag mit dem Bund: 93 Millionen Euro für Qualitätsentwicklung und zusätzliche Fachkräfte in KiTas
Sachsen-Anhalt wird in den Jahren 2025 und 2026 mit Bundesmitteln die Qualität und die Teilhabe in den Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes weiter verbessern können. Das Landeskabinett hat heute dem Abschluss des Vertrages mit dem Bund zur Umsetzung des Dritten KiTa-Qualitätsgesetzes zugestimmt. Damit erhält Sachsen-Anhalt für die Jahre 2025 und 2026 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 93.273.000 Euro. Mit Unterstützung des Bundes wird Sachsen-Anhalt zusätzliche Stellen in den in den Kindertageseinrichtungen schaffen, in die Fachkräfteentwicklung investieren und die Mehrkindentlastung in Teilen finanzieren.
Familienministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Bund und Land eint das Ziel, unseren Kindern bestmögliche Startbedingungen zu bieten. Die flächendeckende Kinderbetreuung ist ein Aushängeschild für Sachsen-Anhalt, das wir personell und qualitativ weiter stärken. Wir setzen die Mittel gezielt für zusätzliche Fachkräfte, mehr Qualität und eine Unterstützung der Familien ein.“
Eine neue Maßnahme ist die Fortbildung von fast 20.000 pädagogischen Fachkräften im Zusammenhang mit dem neuen Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“. In diesem Zusammenhang werden u. a. für die Freistellung der Fachkräfte im Jahr 2026 12,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dies entspricht rechnerisch ca. 187 zusätzlichen Personalstellen – zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel. Das bedeutet eine weitere Entlastung von Trägern und Fachkräften. Ab dem 1. August 2025 werden zudem die Stellen für Einrichtungen mit besonderen Bedarfen erhöht: Bedarfskitas erhalten Mittel für 255 Vollzeitstellen über den Mindestpersonalschlüssel hinaus, davon 150 entfristet.
Um mehr Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für den Erzieherberuf zu gewinnen, wird zudem die Förderung der Maßnahme „600-stündiges Vorpraktikum für Quereinsteiger“ aus den Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes fortgesetzt. Weitere Maßnahmen sind die Schulgeldfreiheit für die Erzieher-, Kinderpfleger- und Sozialassistentenausbildung für über 3.000 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr sowie eine Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, unter anderem durch das Angebot einer praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung.
Auch ein Teil der Beitragsentlastung von Eltern mit mehreren Kindern wird im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes finanziert. Ab 2026 übernimmt das Land die Finanzierung. Ministerin Grimm-Benne betonte: „Frühe Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Jedes Kind soll von Anfang an die gleichen Chancen auf eine gute Zukunft haben. Die Mehrkindentlastung ist und bleibt ein Standortvorteil, mit dem wir für ein familienfreundliches Sachsen-Anhalt werben können.“
Hintergrund
Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2025 und 2026 rund 4 Milliarden Euro für Maßnahmen der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Das Gesetz soll die Qualität der frühkindlichen Bildung verbessern und die Chancengleichheit für alle Kinder erhöhen. Ab 2027 soll ein neues Qualitätsentwicklungsgesetz eine dauerhafte Beteiligung des Bundes gewährleisten.
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