Kulturträger für investives Bundesprogramm gesucht
Im Rahmen des Programms „Investitionen für national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ fördert die Bundesregierung gezielt die kulturelle Infrastruktur in Deutschland. Durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden Fördermittel zum nachhaltigen Erhalt sowie zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Staats- und Kulturminister Rainer Robra ruft Kultureinrichtungen im Land auf, sich zu bewerben: „Sachsen-Anhalt ist reich an kulturellen Schätzen und Orten von nationaler Strahlkraft – von Welterbestätten bis zu traditionsreichen Theatern. Die Fördermittel des Bundes bieten die Chance, diese einzigartige Kulturlandschaft zukunftsfest zu machen und ihre Bedeutung im gesamtdeutschen Kulturraum weiter zu stärken. Ich ermutige alle Einrichtungen, sich aktiv zu beteiligen.“
Im Bundeshaushalt sind vorbehaltlich der Entscheidung des Bundestages zum Bundeshaushalt bis zu 20 Millionen Euro für die Umsetzung des Programms vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass Investitionsmittel in Höhe von jährlich 1 bis 2 Millionen Euro an das Land Sachsen-Anhalt gehen werden. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die andere Hälfte muss durch das Land und die Antragsteller kofinanziert werden.
Für die Umsetzung der Investitionen gelten folgende Fördergrundsätze des Bundes, die zwingend einzuhalten sind:
- Gefördert werden kulturelle Investitionen für national bedeutsame Kultureinrichtungen. Dazu zählen insbesondere bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen (z.B. museale, sicherheits- und veranstaltungstechnische, administrative, energetische, digitale Beschaffungen), sofern die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten möglichst überwiegend für kulturelle Zwecke genutzt werden.
- Aspekte der Nachhaltigkeit sind angemessen zu berücksichtigen – insbesondere der ressourcen- und klimaschonende Einsatz von Materialien und die Verbesserung der ökologischen Bilanz des laufenden Betriebs.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion, der kulturellen Teilhabe und Vielfalt, der Gendergerechtigkeit sowie der aktiven kulturellen Vermittlung an Besucher aus dem In- und Ausland sind mit Blick auf einen möglichst öffentlichen und diskriminierungsfreien Zugang zu kulturellen Angeboten erwünscht.
- Ausgeschlossen ist die Förderung von Grunderwerb, Ankäufen von beweglichem Kulturgut, von Publikationen, Eröffnungsfeiern sowie die Finanzierung laufender Personal- und Sachausgaben einschließlich der Folgekosten.
Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bittet interessierte Einrichtungen und Projektträger, ihre Fördervorschläge bis zum 15. September 2025 einzureichen.
Nähere Informationen und Antragsformulare können bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt abgefragt werden: Referat61.1-Antrag@stk.sachsen-anhalt.de
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