Gesetzesänderung für deutlich schnellere Planungsprozesse in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute die Änderung des Landesentwicklungsgesetzes auf den Weg gebracht. „Damit wollen wir Planung und Genehmigung wichtiger Vorhaben im Land einfacher machen und beschleunigen. Zugleich sollen öffentliche digitale Beteiligungsprozesse gestärkt werden“, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg nach der Kabinettssitzung. Nicht zuletzt durch die zunehmende Digitalisierung der Abläufe würden Verfahren kürzer, Transparenz und Mitbestimmung im Planungsprozess aber dennoch verbessert. Viel Zeit könne vor allem dadurch gespart werden, dass bereits gewonnene Erkenntnisse auch für andere Prozesse nutzbar seien*, erläuterte Hüskens.
Damit verbunden ist nach den Worten der Ministerin auch die Umbenennung in „Landesplanungsgesetz“. „Durch die Namensänderung kommt ganz klar zum Ausdruck, was überwiegender Sinn und Zweck des Gesetzes ist“, erklärte sie. Das Gesetz beschränke sich künftig auf die Regelungen, welche die Planung erfassten.
Künftig sollen alle landesplanerischen Vorgaben, als sogenannte Grundlage der „Landesentwicklung“, nur noch Gegenstand des Landesentwicklungsplans sein. Durch die klare Abgrenzung zwischen den formal-rechtlichen Vorgaben der Planverfahren und -anwendung und den landesplanerischen Vorgaben sollen potenzielle Vollzugsdefizite künftig vermieden werden.
Die Einführung einer Experimentierklausel** soll darüber hinaus für eine innovative Raumplanung sorgen.
Die Berichtspflicht zur Raumbeobachtung gegenüber dem Landtag wird durch eine kontinuierliche digitale Berichterstattung ersetzt.
Zu Ihrer Information:
Die erneute Novellierung des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist durch die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans sowie aufgrund zahlreicher bundesweiter Gesetzesänderungen, z.B. im Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch, sowie durch das Inkrafttreten des Windflächenbedarfsgesetzes erforderlich geworden.
*Verfahrensbeschleunigung soll u.a. durch eine Verschränkung, beispielsweise bei zeitlich parallellaufenden Verfahren der Raumordnung, erreicht werden. So können Erkenntnisse aus einem Zielabweichungsverfahren bereits Grundlage für eine Raumverträglichkeitsprüfung darstellen. Damit geht eine Reduzierung der Verfahrensdauer durch vermeidbare Doppelbefassungen, z.B. von Umweltbelangen, einher. Weiterhin sollen auch diese Verfahrensabläufe grundsätzlich digitalisiert und ohne Einschränkung der Beteiligungsrechte gestrafft werden
** Die Möglichkeit einer flexibleren Gestaltung der Planung soll zudem die Einführung einer Experimentierklausel erzielen. Sie soll zur Erprobung innovativer und raumbedeutsamer Vorhaben geschaffen werden und damit eine flexible Reaktion auf die hohe Dynamik der Raumordnung ermöglichen. Auch sollen zukünftig in Aufstellung befindliche Plansätze stärker in der Vollzugspraxis angewendet werden können.
Ferner wird eine Regelung zur Sicherung eines weiterhin gesteuerten Ausbaus der Windenergienutzung aufgenommen. Hintergrund ist der derzeitige Übergangszeitraum bis zum Erreichen der Windflächenziele von 1,8 bis Ende 2027 bzw. 2,2 Prozent bis Ende 2032 auf Grundlage planungsrechtlich gesicherter Flächen in den fünf Planungsregionen.
Die Landesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, die bundesrechtlichen Vorgaben zum Ausbau der Windenergie fristgerecht umzusetzen. Gegenläufige Entwicklungen während der Aufstellung der regionalen Raumordnungspläne sollen vermieden und eine geordnete Gesamtplanung sichergestellt werden.
Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über X, Instagram, YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de