Klares Signal für das Welterbe: Landtag verabschiedet Gesetz über Kulturstiftung Dessau-Wörlitz
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Gesetz über die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KSDW-G LSA) verabschiedet. Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz soll durch den Landesgesetzgeber damit erstmals auf eine angemessene und der Bedeutung als UNESCO-Welterbe gerecht werdende rechtliche Grundlage gestellt werden.
Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra dankt den Abgeordneten des Landtages ausdrücklich für die breite Unterstützung: „Mit ihrer Entscheidung haben die Abgeordneten ein klares Signal für die Bewahrung und Weiterentwicklung des Gartenreiches Dessau-Wörlitz gesetzt. Dieses einzigartige Ensemble, das als UNESCO-Welterbe weltweite Strahlkraft entfaltet, steht beispielhaft für die enge Verbindung von Kultur, Natur und Aufklärung. Mit der neuen rechtlichen Grundlage geben wir der Stiftung die Stabilität, die sie braucht, um dieses Erbe zu sichern und für kommende Generationen lebendig zu halten.“
Mit dem Gesetz wird der Inhalt der aktuellen Satzung an einigen Stellen aktualisiert, konkretisiert und fortentwickelt, so in Bezug auf die Aufgaben der Stiftung im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbekonvention und der Berufung und Zusammensetzung des Kuratoriums. Zudem wird auch der Übergang vom Land bisher noch nicht ins Eigentum der Stiftung übertragener Liegenschaften in das Stiftungsvermögen geregelt. Dies umfasst etwa die „Kirche Großkühnau“, die direkt an das Gelände der Kulturstiftung grenzt und als ein konstituierendes Element des UNESCO-geschützten Gartenreiches eine geeignete Arrondierung des Grundstückes am Schloss darstellt. Weiterhin wird die Gremienbesetzung der Stiftung neu zugeschnitten und in der Form erweitert, dass zukünftig auch zwei stimmberechtigte vom Landtag zu entsendende Abgeordnete vorgesehen sind.
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