Pressemitteilung: 371/2025
Magdeburg, den 02.09.2025

Kabinett beschließt Abschiebungssicherungsgesetz

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung der Abschiebung in Sachsen-Anhalt (Abschiebungssicherungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - AbschSG LSA) beschlossen. Das Gesetz soll zukünftig den Vollzug insbesondere von Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft in der in Bau befindlichen Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) des Landes regeln und es damit ermöglichen, zukünftige Rückführungsmaßnahmen im Land effektiver durchzuführen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Wer mit einem Schutzgrund nach Deutschland kommt, erhält Schutz. Menschen, die keinen Schutzgrund und kein Bleiberecht in Deutschland haben, müssen unser Land wieder verlassen. Ihnen wird eine angemessene Frist für die Ausreise eingeräumt. Kommt jemand seiner Ausreisepflicht nicht nach, muss diese zwangsweise durchgesetzt werden. Um Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam auch im eigenen Bundesland zu ermöglichen und damit letztlich die Ausreisepflicht effketiver durchzusetzen, schaffen wir jetzt die gesetzliche Grundlage für den Betrieb der Abschiebungssicherungseinrichtung.“

Der Gesetzentwurf sieht umfassende Regelungen zu alltäglichen Belangen vor, insbesondere zu Fragen der Unterbringung und Versorgung, der Mediennutzung, Besuchsregelungen, Regelungen zum Schriftverkehr, zur Telefonnutzung, zur Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung, zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu Beschwerderechten und organisatorischen Grundsatzfragen.

Zudem enthält der Gesetzentwurf Verordnungsermächtigungen, um insbesondere erforderliche Einzelheiten zur Ausgestaltung des Vollzugs (z. B. Aufnahme- und Entlassungsverfahren) regeln zu können.

Nach den vom Bund umgesetzten europarechtlichen Bestimmungen ist das Land verpflichtet, eine spezielle Hafteinrichtung für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam zu schaffen. Diese ist sowohl hinsichtlich ihrer Bauausführung als auch ihrer Vollzugsgestaltung von einer Strafhaft zu unterscheiden, da sie nur der Sicherstellung der Abschiebung der dort Untergebrachten dienen soll.

Die ASE Volkstedt wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam werden derzeit – hauptsächlich unter Nutzung der Haftplatzvermittlung des Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr – noch in Einrichtungen anderer Länder vollzogen.

Der Gesetzentwurf des AbschSG LSA soll nun in den Landtag eingebracht werden.

Hintergrund:

In der Rückführungsrichtlinie der Europäischen Union ist geregelt, dass die Abschiebungshaft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen zu erfolgen hat. Die Unterbringung muss dann getrennt von gewöhnlichen Strafgefangenen erfolgen. Dieses strikte Trennungsgebot ist seit 2008 in der europäischen Rückführungsrichtlinie verankert. Daher müssen Länder, die über keine gesonderten Kapazitäten verfügen, auf die Plätze anderer Bundesländer zurückgreifen.

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