Pressemitteilung: 368/2025
Magdeburg, den 02.09.2025

Landesregierung will mehr Tempo beim Straßenbau in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Straßengesetzes auf den Weg gebracht. „Kurz gesagt: Damit wollen wir vor allem die Planungsprozesse für Straßenbauvorhaben spürbar vereinfachen und beschleunigen“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg nach der Kabinettssitzung. Deutlich stärker als bisher sollten insbesondere Planfeststellungsverfahren digitalisiert werden, hob sie hervor. Künftig bestehe die Möglichkeit der digitalen Bekanntgabe, Auslegung und Erörterung der Unterlagen.

„Nur mit einer modernen, gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur ist Sachsen-Anhalt als Wirtschaftsstandort attraktiv. Deshalb müssen wir in der Lage sein, schneller zu planen und zu genehmigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben“, begründete sie die Notwendigkeit der Gesetzesänderung.

Nach Auskunft von Lydia Hüskens sollen langwierige Planfeststellungsverfahren nur noch dann erforderlich sein, wenn Landes- oder Kreisstraßen neu gebaut oder erheblich umgestaltet werden. Insbesondere aber bei Ersatzneubauten von Brücken – wenn ein neues Bauwerk in etwa die gleiche Lage und Dimension wie das alte aufweist – wollen wir künftig auf zeitaufwendige Verfahren mitsamt der dabei vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung zur Baurechtsschaffung verzichten“, erläuterte die Ministerin. So könnten etwa zwei Jahre eingespart werden.

Mit Erleichterungen für den Bau von Windenergie- und Solaranlagen entlang von Landes- und Kreisstraßen soll die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden. Unter anderem ist für die Mitwirkung der Straßenbaubehörden bei der Genehmigung von baulichen Anlagen an Straßen im Gesetzentwurf eine verfahrensbeschleunigende Frist von zwei Monaten vorgesehen.

Auch den perspektivisch zunehmenden Extremwetterereignissen trägt der Gesetzentwurf Rechnung. So ist vorgesehen, dass der Wiederaufbau von Straßen nach Naturkatastrophen ohne Planfeststellung realisiert werden kann.

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