2,61 Milliarden Euro für die Infrastruktur: Land und Kommunen schließen Vereinbarung
2,61 Milliarden Euro soll Sachsen-Anhalt aus dem Sondervermögen des Bundes erhalten. Geld, das in die öffentliche Infrastruktur und in die Schaffung von Wirtschaftswachstum fließen soll. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände – der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund – haben heute eine Vereinbarung unterschrieben, wie das Geld aufgeteilt werden soll. Danach werden den Kommunen 60 Prozent der Sachsen-Anhalt zustehenden Mittel und damit 1,568 Milliarden Euro als pauschale Budgets zur Verfügung gestellt. Davon erhalten die kreisfreien Städte 310 Millionen Euro, die Landkreise 550 Millionen Euro und die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden 708 Millionen Euro.
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Mit den zusätzlichen Bundesmitteln ist der Weg frei für ein riesiges Investitionspaket für Sachsen-Anhalt. Damit schaffen und sichern wir nicht nur Arbeitsplätze, Investitionen in die Infrastruktur machen unser Land auch fit für die Zukunft. Mit der nun geschlossenen Vereinbarung hat die Landesregierung im Vergleich der Bundesländer den Kommunen einen sehr hohen Anteil an den Bundesmitteln übertragen. Ich bin sicher, das ist gut angelegtes Geld.“
Finanzminister Michael Richter: „Ich danke den kommunalen Spitzenverbänden für die sehr konstruktiven Gespräche, die uns zu einem guten und schnellen Ergebnis geführt haben. Unser gemeinsames Ziel: Die Stärkung unserer Kommunen. Das Land sichert ihnen für die Verwendung der Mittel die notwendige Flexibilität im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben zu, so dass Maßnahmen möglichst zügig umgesetzt werden können. Darüber hinaus wird das Land aus seinem Anteil nicht nur eigene Vorhaben finanzieren, sondern auch kommunale Maßnahmen, bspw. im Straßenbau, mit einbeziehen.“
Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt: „Seit Jahren wünschen sich die Landkreise, dass Bund und Land uns mehr Vertrauen entgegenbringen. Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt in eben diese Richtung. Dies betrifft das Ziel einer möglichst pauschalen, bürokratiearmen Zuweisung der Mittel, den kommunalen Anteil von 60 Prozent und den darin enthaltenen kreislichen Anteil von 35 Prozent. Richtig ist auch die Zusicherung, im Landesarm neben der Realisierung von Landesvorhaben auch kommunale Maßnahmen einzubeziehen. Mit dem im Vertrag formulierten Ziel, insgesamt zwei Drittel der auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel für die kommunale Infrastruktur zu verwenden, ist die Landesregierung einer Forderung des Landkreistages gefolgt. Insgesamt ein wichtiger Schritt, um den großen Investitionsstau bei kreiseigenen Schulen und Straßen, bei Sportstätten, Bevölkerungsschutz und in der Digitalisierung abzubauen.“
Andreas Dittmann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt: „Die vorliegende Vereinbarung ist Ausdruck des Anerkennens des hohen Investitionsstaus in der kommunalen Infrastruktur. Die Mittel werden dringend gebraucht und an konkreten Vorhaben wird es nicht mangeln. Bund und Länder haben es nun in der Hand, dafür zu sorgen, dass die Idee der Pauschale auch wirklich zum Tragen kommt und die Umsetzung des Sondervermögens mit einem sehr schlanken und einfachen Verwaltungsverfahren einhergeht. Nur so kann es auch erfolgreich und schnell umgesetzt werden.“
Hintergrund:
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) vorgelegt. Dieses Gesetz soll die Verteilung von 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer regeln. Diese Mittel sind Teil des Bundessondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz, das insgesamt 500 Milliarden Euro umfasst.
Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene soll bis Ende Oktober 2025 abgeschlossen werden. Die Landesregierung plant die Umsetzung des Bundesgesetzes durch ein Landessondervermögen Infrastruktur. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf zur Errichtung des Landessondervermögens, der im November 2025 in den Landtag eingebracht werden soll, soll auch die heute abgeschlossene Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden umgesetzt werden. Das geplante Inkrafttreten des Gesetzes ist am 1. Januar 2026.
Aus der Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Verteilung des kommunalen Anteils:
- Empfänger sind die kreisfreien Städte, die Landkreise sowie die Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden.
- Die Aufteilung des Anteils der Kommunen auf den kreisfreien und den kreisangehörigen Raum erfolgt nach den Kriterien Einwohnerzahl (75 Prozent) und Fläche (25 Prozent).
- Die Aufteilung im kreisangehörigen Raum auf die Gruppe der Landkreise und die Gruppe der Gemeinden erfolgt auf Basis der durchschnittlichen bereinigten Gesamtauszahlungen der Finanzrechnung 2020 bis 2024.
- Die Aufteilung auf die einzelne Kommune erfolgt auf Basis ihrer jeweiligen Einwohnerzahl (75 Prozent) und Fläche (25 Prozent). Hierbei erhalten finanzschwache Kommunen einen Zuschlag auf die Einwohnerzahl von 50 Prozent. Die Bestimmung der Finanzschwäche erfolgt nach Durchschnittswerten des FAG 2021 bis 2025.
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Bundesregelungen wird die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Errichtung des Landessondervermögens auf den Weg bringen, der die aus der Anlage ersichtlichen pauschalen Förderbudgets für die einzelnen Kommunen vorsieht.
Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über X, Instagram, YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de