Pressemitteilung: 444/2025
Magdeburg, den 14.10.2025

Kabinett bringt Gesetz für das Sondervermögen Infrastruktur auf den Weg

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur beraten und zur Anhörung an die Kommunalen Spitzenverbände freigegeben. Der Gesetzentwurf sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2026 sollen nach endgültiger Beschlussfassung durch die Landesregierung ab November im Landtag beraten werden. Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes ist am 1. Januar 2026.

Das Gesetz soll die Verteilung der für Sachsen-Anhalt erwarteten Mittel in Höhe von 2,61 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen regeln.

Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen in die öffentliche Infrastruktur und in Maßnahmen für  Wirtschaftswachstum fließen.

Der heute vom Ministerium der Finanzen vorgelegte Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:

Finanzminister Michael Richter: „Nach den erfolgreichen Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden haben wir innerhalb kurzer Zeit Einigkeit über die Vorhaben des Landes erzielt und prioritäre Projekte benannt. Für die unbürokratische und schnelle Umsetzung planen wir mit einem sehr schlanken Verfahren. Es wird für die Landesvorhaben keine Förderrichtlinien geben, es gelten allein die Regelungen der Bundesgesetzgebung. Damit entfallen zusätzliche zeitaufwändige Abstimmungsprozesse. Ich danke den Ministerien für die gute Zusammenarbeit.“

Hintergrund:
Der Bundestag hat in der letzten Woche das Länder-​und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Verteilung von 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer. Diese Mittel sind Teil des Bundessondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz, das insgesamt 500 Milliarden Euro umfasst.

Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über X, Instagram, YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg


Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung