Pressemitteilung: 037/2026
Magdeburg, den 03.02.2026

Effizientes Flächenmanagement für Landesbehörden

Finanzminister Michael Richter hat heute das Kabinett über das Unterbringungskonzept für die Landesbehörden unterrichtet. Der Minister zeigte mehrere Handlungsfelder für eine effiziente Bedarfsplanung und mögliche Reduzierung von Büroflächen der Verwaltung auf – mit dem Ziel, den Landeshaushalt dauerhaft zu entlasten.

Finanzminister Michael Richter: „Die Landesverwaltung braucht moderne, funktionsfähige Arbeitsbedingungen – aber wir schulden den Steuerzahlern ebenso, dass Flächen nachvollziehbar geplant und sinnvoll genutzt werden.“

Die zentralen Punkte des Unterbringungskonzepts:              

  1. Der bisher von Sachsen-Anhalt als einzigem Bundesland eingeführte KAB-Wert, ein Koeffizient aus Arbeitsplatz und Büro zur verstärkten Nutzung von Mehrfachbelegungen der Büros, wird um weitere Instrumente ergänzt.
  2. Zur Ermittlung der zukünftigen Bedarfe soll eine wahrscheinliche Anwesenheitsquote herangezogen werden. Diese Quote berücksichtigt die tatsächliche Anwesenheit, die aufgrund von Urlaub, Krankheit, Dienstreisen, Homeoffice u.a. schon lange nicht mehr bei 100 Prozent liegt, d. h. Arbeitsplätze stehen heute über einen gewissen Zeitraum leer. Die Anwendung der Quote – 75 Prozent – wird das Ablösen des persönlichen Arbeitsplatzes in Teilen der Landesverwaltung erforderlich machen.
  3. Um nicht nur die Zahl der Büros zu reduzieren, sondern auch um die Größenvorgaben einheitlich und effizient zu gestalten, wird ein Flächenbudget mit einer Regelung für Mindestflächen eingeführt.
  4. Es wird eine verstärkte ressortübergreifende Mischnutzung von Liegenschaften angestrebt, um vorhandene Flächenreserven besser zu heben und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Michael Richter: „Durch die kombinierte Anwendung dieser Instrumente kann der rechnerische Flächenbedarf für Büroarbeit um ein Viertel reduziert werden. Das könnte ein Einsparpotenzial von bis zu 22 Millionen Euro jährlich bedeuten. Hinzu kommen die Ersparnisse für dann nicht mehr notwendige Investitionen in freizuziehende Liegenschaften bzw. Einnahmen durch deren Verkauf.“

Zur Bestandsaufnahme des Flächenbedarfs:

Der direkten Landesverwaltung steht insgesamt eine Gesamtflächenkapazität von 1,4 Millionen Quadratmetern zur Verfügung. Der rechnerisch ermittelte Bedarf liegt hingegen bei „nur“ ca. 889.000 Quadratmetern.

Der Sanierungsbedarf sowie die Kosten für die bautechnische und energetische Ertüchtigung landeseigener Immobilien nach heutigen gesetzlichen Anforderungen liegt bei ca. 2,6 Milliarden Euro. Die Identifizierung von ggf. nicht mehr benötigten und damit auch nicht energetisch zu ertüchtigenden Gebäuden schafft dementsprechend zusätzliche finanzielle Einsparungen.

Hintergrund:

Das Kabinett hatte mit Beschluss vom 15. August 2023 entschieden, das Unterbringungskonzept im zweijährigen Rhythmus fortzuschreiben und mit dem KAB-Wert erstmals einen einheitlichen Maßstab für die Bürobedarfsplanung eingeführt.

Um nachhaltig und messbar Verwaltungsflächen einzusparen, werden die Flächenbedarfe verifiziert und in Zukunft durch Kontrollmechanismen in der Zuständigkeit des Finanzministeriums nachgehalten.

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