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Halle (Saale), den 10.07.2006

(VG DE) Vater ruft in Wittenberger Sorgerechtsfall ohne Erfolg das Verwaltungsgericht an

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau hat mit Urteil vom heutigen Tag eine Klage des seit 1999 um das Sorgerecht seines unehelich geborenen Sohns streitenden Vaters gegen das Jugendamt des Landkreises Wittenberg und den durch einen Beauftragten der Kommunalaufsicht vertretenen Landkreis Wittenberg als unzulässig abgewiesen. Mit seiner Klage wollte der Kläger erreichen, dass die Beklagten den beauftragten Amtsvormund mit den ihnen zur Verfügung stehenden Aufsichtsbefugnissen veranlassen, die beim Oberlandesgericht Naumburg anhängige Beschwerde gegen eine für den Kläger günstige Sorgerechtsentscheidung des Amtsgerichts Wittenberg zurückzunehmen. Weiter sollte der Amtsvormund dazu veranlasst werden, den im Adoptionsverfahren gestellten Antrag auf Ersetzung der erforderlichen Einwilligung des Vaters zurückzuziehen. Der Kläger hält die Beklagten hierzu wegen ihrer Bindung an Recht und Gesetz verpflichtet. Er verweist auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts, mit denen festgestellt worden sei, dass die Versagung des Sorgerechts ihn in seinen Rechten verletze. Es sei ihm nicht zuzumuten, auf dem Zivilrechtsweg weitere Gerichtsentscheidungen erstreiten zu müssen.   Zur Begründung der Klageabweisung hat das Gericht darauf abgestellt, dass dem Kläger keine eigenen Rechte auf die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen hat. Aufsichtsbefugnisse seien nicht zum Schutz von Individualinteressen bestimmt, sondern dienten allein dem öffentlichen Interesse an einer gesetzmäßigen Verwaltung. Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 11. Juli 2006 ? Az. 3 A 123/06 ? Fenzel, Christine Pressesprecherin

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