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Magdeburg, den 13.12.2010

(VG- MD) Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/10 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 003/10 Magdeburg, den 13. Dezember 2010 (VG- MD) Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag eines Mitbewerbers um die Stelle des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR abgelehnt. Das Gericht hat keine Verstöße gegen die von Gesetzes wegen bestimmten Voraussetzungen für die Wahl des Bewerbers Stockmann feststellen können. Es hat in seiner Entscheidung zum Ausdruck gebracht, dass auch hinsichtlich der vom Gesetz geforderten ¿Fachkunde¿ Rechte des Antragstellers nicht verletzt worden sind. Denn zu Recht ist das Vorliegen der notwendigen ¿Fachkunde¿ auch für den Gewählten angenommen worden. Mehr ist nach dem Gesetz nicht erforderlich. Das Gericht hatte auch keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass bezüglich des Gewählten zu Unrecht davon ausgegangen wurde, er erfülle die Voraussetzungen d. § 3 Abs. 2 Satz 4 AG StUG LSA (keine Mitarbeit MfS etc.). Dass bislang darüber noch kein ¿Nachweis¿ in Form einer Auskunft der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vorliegt, ist rechtlich unbeachtlich. Ohne dass die Entscheidung darauf beruhte, hat das Gericht zudem darauf hingewiesen, dass einer zeitnahen Ernennung von Herrn Stockmann ab dem 01.01.2011 rechtliche Bedenken nicht entgegen stehen dürften. Gegen die Entscheidung kann der Antragsteller innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen. Aktenzeichen: 5 B 208/10 MD   Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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