: 4
Magdeburg, den 23.05.2013

(VG-MD) Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung für Open-Air-Veranstaltung in Nienhagen

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben, mit dem sich der Nutzer eines Grundstücks in Nienhagen gegen eine vom Landkreis ausgesprochene bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung des Grundstücks für die Durchführung einer Open-Air-Veranstaltung (Konzert) am kommenden Wochenende gewandt hat.Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die Voraussetzungen für eine baurechtliche Nutzungsuntersagung seien nicht erfüllt. Die Vorschriften der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt seien auf das geplante Open-Air-Konzert nicht anwendbar. Dieses solle ohne Einbeziehung eines auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes im Freien durchgeführt werden. Die geplante Veranstaltung stelle daher keine Anlage oder Einrichtung dar, die dem Genehmigungsregime des Baurechts unterliege.Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.Aktenzeichen: 4 B 154/13 MD

Impressum:Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7041 Fax: 0391 606-7032Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-md.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung