(VG-MD) Klagen der LAG „Mittlere Altmark“ ohne Erfolg
Mit ihrer Klage im Verfahren 3 A 467/22 MD begehrte die Klägerin die Genehmigung ihrer „Lokalen Entwicklungsstrategie“ und wandte sich daneben mit ihrer Klage im Verfahren 3 A 27/23 MD gegen die Anerkennung der „Lokalen Entwicklungsstrategie“ einer mit ihr konkurrierenden anderen Lokalen Aktionsgruppe.
Mit der Anerkennung sind Fördermittel in Millionenhöhe verbunden, die ihm Rahmen des sogenannten EU-Maßnahmenpakets LEADER vergeben werden.
Das Verwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 28.11.2023 beide Klagen abgewiesen. Zur Begründung dieser Entscheidungen hat die Kammer bislang mitgeteilt:
Das Gericht sei bei seinen Entscheidungen der Argumentation des beklagten Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt gefolgt, wonach der zur Förderung gestellte klägerische Beitrag wegen eines unvollständigen Finanzplans nicht fristgerecht eingereicht worden sei. Bei der im Wettbewerbsaufruf benannten Einreichungsfrist handele es sich um eine Ausschlussfrist, sodass unvollständige Unterlagen nicht nachgereicht werden könnten.
Hinweis: Die schriftlich abgefassten Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, die Entscheidungen wurden im Anschluss an die mündliche Verhandlung mündlich verkündet.
Urteile vom 28.11.2023
Aktenzeichen: 3 A 467/22 MD und 3 A 27/23 MD
Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
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