Pressemitteilung: 04/2024
Magdeburg, den 04.10.2024

(VG-MD) Anstehende Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Magdeburg

Für die neue Wahlperiode ab Anfang/Mitte Februar 2025 werden aktuell wieder Bewerberinnen und Bewerber durch die Landkreise im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Magdeburg (Altmarkkreis Salzwedel, Börde, Harz, Jerichower Land, Salzlandkreis, Stendal) und von der Landeshauptstadt Magdeburg gesucht.

Die Landkreise und die Landeshauptstadt Magdeburg nehmen die Bewerbungen entgegen, sammeln sie und fassen sie zu Kandidatenlisten zusammen. Auf Grundlage der so erstellten Kandidatenlisten werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gewählt.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken in Kammersitzungen an der Entscheidungsfindung mit und nehmen in diesem Rahmen an mündlichen Verhandlungen teil. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind in gleichem Maße wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter unabhängig und nur dem Gesetz und Recht unterworfen.  

Rechtskenntnisse sind für die Berufung als ehrenamtliche Richterin oder Richter nicht erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber müssen jedoch Deutsche sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Je nach Landkreis können noch bis Mitte/Ende Oktober Bewerbungen eingereicht werden.

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